Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) lehnte eine Beschwerde gegen den niederländischen Staat in Bezug auf den Hochsicherheitstrakt in der Haftanstalt Vught ab. Ein Anwalt hatte in Vertreten von Lau Geeraets Verwandten eine Beschwerde beim EGMR eingereicht. Der Staat sei für seinen Tod verantwortlich zu machen; der Mann beging vor fast einem Jahr Selbstmord in seiner Zelle nachdem er eine lebenslange Strafe für den Mord an zwei Männern erhalten hatte. In seiner Antwort sagte der EGMR, er würde die Beschwerde nicht annehmen, weil sie die Zulässigkeitskriterien nicht erfülle.