Die Vereinigung Unterdrückter Mazedonier in Bulgarien, Opfer Kommunistischen Terrors und ihr Vorsitzender Stoyan Vassilev haben ihre Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, nachdem zwei Gerichte in Bulgarien entschieden haben der Organisation die offizielle Anerkennung zu verweigern, da sie angeblich “eine Bedrohung für die Einigkeit der bulgarischen Nation” darstelle.
Vereinstätigkeit
Der Verein wurde am 9. Dezember 2013 gegründet. Zu seinen Zielen gehören der Schutz und die Förderung der mazedonischen Kultur und des historischen Erbes, die Verteidigung der Rechte mazedonischer Flüchtlinge und ihrer Nachkommen und die Förderung des Friedens und der guten nachbarschaftlichen Beziehungen auf dem Balkan. Zu den Aktivitäten des Vereins zählen Öffentlichkeitsarbeit, Beratungstätigkeit, Bildung, kulturelle Feierlichkeiten, das Sammeln und Archivieren kulturspezifischen Materials und Publikation.
Erste Ablehnung
Der Vereinsvorsitzende hatte beim Regionalgericht in Blagoevgrad die Registrierung als gemeinnütziger Verein beantragt. Am 24. September 2014 lehnte das Gericht den Antrag ab. Es wertete eines der Vereinsziele, nämlich „den Schutz und die Förderung der mazedonischen Kultur und des historischen Erbes“ als im Widerspruch zur bulgarischen Verfassung stehend. Diese verbietet Organisationen, deren Aktivitäten gegen die Einigkeit der bulgarischen Nation gerichtet sind, oder deren Arbeit auf die Aufheizung nationaler und ethnischer Feindseligkeiten abzielt.
Nach Ansicht des Gerichts gehören zu solchen Aktivitäten: der Erhalt und die Förderung der historischen Wahrheit über das mazedonische Problem und Aktivitäten zur Lösung desselben. Die Restaurierung oder das Aufstellen von Denkmälern die im Zusammenhang mit der mazedonischen Vergangenheit stehen, Vorlesungen über historische oder gegenwärtige Probleme des mazedonischen Volkes, das feiern mazedonischer historischer Daten mit dem Ziel die Folklore zu fördern und zu erhalten.
Endgültige Ablehnung
Gegen diese Ablehnung wurde vor dem Berufungsgericht in Sofia Widerspruch eingelegt. Dabei wurde sich erstens auf Artikel 11 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) berufen und zweitens auf eine Entscheidung des bulgarischen Verfassungsgerichts, nach der die Selbsteinschätzung, zu einer Minderheit zu gehören, nicht als Bedrohung der demokratischen Gesellschaft und der Einheit der bulgarischen Nation gewertet werden kann. Am 2. Februar 2015 fällte das Berufungsgericht ein Urteil, welches auf eine endgültige Ablehnung, die Organisation zu registrieren, hinauslief.
Eine von vielen Rechtsverletzungen
Das Vereinigungsrecht von weniger populären Gruppen wird in Bulgarien häufig verletzt. Das ist nur eines von vielen Themen, mit denen sich der jährliche Bericht über die Situation der Menschenrechte in Bulgarien 2014, herausgegeben vom Bulgarischen Helsinki Komitee, befasst. Er zeigt, dass sich die meisten Verstöße gegen das Vereinigungsrecht in Bulgarien gegen die Gruppe der Mazedonier richten, deren Existenz von offizieller Seite noch immer bestritten wird. Derzeit gibt es in Bulgarien keine zugelassene Organisation von Mazedoniern.
“In Anbetracht der Tatsache, dass die Vereinsmitglieder Teile ihres Lebens in kommunistischen Gefängnissen verbringen mussten oder aufgrund ihres Glaubens und ihrer ethnischen Identität verfolgt wurden, ist diese Ablehnung außerordentlich ungerecht“, sagt Krassimir Kanev, der Vorsitzende des BHC.