Der Anbau von Marihuana für den persönlichen Gebrauch bleibt eine Straftat, gleichzeitig wird der Kauf von Marihuana nur als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Das geht aus einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts vom 9. März hervor. Das Gericht wies die Frage des Berufungsgerichts von Brescia, nach der Legitimität von Artikel 73 des Drogengesetzes von 1990, zurück, womit das Verfassungsgerichtde facto den Schwarzmarkt unterstützt, anstatt den Anbau dieser Substanz für den Eigenbedarf zu entkriminalisieren und effizient zu regulieren.