Kroatien hat durch die Weigerung, einer lesbischen Frau aus Bosnien und Herzegowina eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die örtliche Polizeidienststelle in der Stadt Sisak weigerte sich, ihr eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung zu erteilen. Die Polizei behauptete, ihr Antrag erfülle die Voraussetzungen nicht. Alle ihre Appelle, auch an das Verfassungsgericht und das Ministerium des Innern, wurden abgelehnt.