Die erste Anhörung im Prozess gegen die Änderung am Gesetz über das Verfassungsgericht vom Dezember 2015 ist für den 8. und 9. März 2016 geplant. Neben Weiteren hat auch der polnische Ombudsmann für Menschenrechte heftige Kritik an der Novelle geübt, deren Rechtmäßigkeit vom Verfassungsgericht geprüft wird. Einige der Änderungen sind: Entscheidungen werden in der Reihenfolge verkündet, in der sie vor Gericht gebracht wurden; Entscheidungen müssen von zwei Dritteln der Richter getrpffem werden; und die Erhöhung der Mindestzahl der Richter für ein Urteil von 9 auf 13.