Premierminister Viktor Orbán kündigte am vergangenen Mittwoch an, dass die ungarische Regierung ein öffentliches Referendum über Flüchtlingsquoten abhalten will, um zu verhindern, dass die die Europäische Union Flüchtlinge ohne Zustimmung des ungarischen Parlaments nach Ungarn umsiedelt. HCLU hat darauf hingewiesen, dass nach ungarischem Recht, ein nationales Referendum so organisiert werden muss, dass sein Ergebnis für das Parlament in eindeutiger Weise bindend ist, sofern es in dessen Zuständigkeitsbereich liegt. Der Vorliegende Fall entspricht diesem Standard jedoch nicht.