Diese neuen Klagen ergänzen eine ganze Reihe von Beschwerden, die bereits 2018 und 2019 in 15 anderen EU-Ländern eingereicht wurden und in denen Ermittlungen gegen Echtzeit-Bietsysteme (real-time bidding systems) und damit verbunden die Durchsetzung der EU-Datenschutzgesetze gefordert werden.
Bei Echtzeit-Bietsystemen werden die sensiblen Daten einer Person ohne deren Einwilligung an Hunderte, wenn nicht Tausende von Unternehmen im Internet weitergegeben. Dabei können auch die persönliche Browser-Historie und damit Informationen wie sexuelle Vorlieben oder der letzte Aufenthaltsort enthalten sein. Die Unternehmen bieten dann für diesen individuellen Werbeplatz und das Höchstbietende darf ihre Werbung vor den Augen der so durchleuchteten Person platzieren.
Real-time Bidding ist ein Angriff auf unsere Privatsphäre
Diese Aktion wurde von einer Arbeitsgemeinschaft koordiniert, zu der die Civil Liberties Union for Europe (Liberties), die Open Rights Group (ORG) und die Panoptykon Foundation gehören.
Dr. Orsolya Reich, Senior Advocacy Officer der Civil Liberties Union for Europe (Liberties):
"Real-time Bidding, welches das Fundament der Online-Werbeindustrie darstellt, ist ein Verstoß gegen das Recht der Menschen auf Privatsphäre. Die DSGVO ist seit 2018 in Kraft und sie ist genau dazu da, den Menschen ein größeres Mitspracherecht darüber zu geben, was mit ihren Daten online geschieht. Heute sagen noch mehr zivilgesellschaftliche Organisationen diesem invasiven Werbemodell den Kampf an und fordern die Datenschutzbehörden auf, sich gegen diese schädlichen und ungesetzlichen Praktiken zu stellen".
Die Arbeitsgemeinschaft fordert alle betroffenen nationalen Datenschutzbehörden auf, die Frage der Echtzeit-Werbung gemeinsam zu prüfen und sich an den Untersuchungen der federführenden Aufsichtsbehörden in Irland und Belgien zu beteiligen.
Es braucht eine gemeinsame Untersuchung
Zwar wurden einige der Klagen aus den Jahren 2018 und 2019 an die zuständigen Behörden weitergeleitet, aber der Arbeitsgemeinschaft liegen keine Erkenntnisse über eine sinnvolle Zusammenarbeit oder gemeinsame Aktionen der nationalen Behörden mit den die Ermittlungen leitenden Behörden vor. Das lässt vermuten, dass die in der DSGVO vorgesehenen Kooperations- und Konsistenzmechanismen noch nicht vollständig umgesetzt sind. Hier ist eine gemeinsame Untersuchung notwendig, denn das Real-Time Bidding ist grenzüberschreitend, funktioniert überall gleich und hat in allen EU-Mitgliedsstaaten die gleichen negativen Auswirkungen.
Marianodelli Santi, Rechts- und Politikreferent der Open Rights Group (ORG):
Diese neuen Beschwerden zeigen, dass die DSGVO funktioniert. Die Menschen sind sich ihrer Rechte zunehmend bewusst, und sie fordern Veränderungen. Nun liegt es an den Behörden, diesen Prozess zu unterstützen und sicherzustellen, dass geltendes Recht ordnungsgemäß und konsequent gegen die weit verbreiteten Missstände in der Adtech-Industrie durchgesetzt wird."
Die an dieser Aktion beteiligten Organisationen und Länder sind AsociatiapentruTehnologie si Internet (Rumänien) D3 - Defesa dos DireitosDigitais (Portugal), GONG (Kroatien), Global Human Dignity Foundation (Malta), Homo Digitalis (Griechenland), Institute of Information (Zypern).
Die Länder, in denen bereits 2018 und 2019 Klagen eingereicht wurden, sind: Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Luxemburg, Polen, Spanien, Slowenien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich.
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