Jugendliche haben ein Recht auf Privatsphäre, wozu auch ein Verbot willkürlicher Eingriffe in ihre Post gehört. Die tschechische Post hatte sich nicht an diese Regel gehalten und Minderjährige altersbedingter Diskriminierung ausgesetzt. Das im tschechischen Strafrecht garantierte Recht auf Privatsphäre gilt aber auch für Kinder. Ein 14-Jähriger hatte sich beim Ombudsmann beschwert, dass Jugendliche unter 15 Jahren keine zertifizierten und registrierten Briefe empfangen können. Das tschechische Telekommunikationsbüro erkannte daraufhin die Einwände an und sorgte für eine Anpassung der Regelung.