Norwegens Oberstes Gericht hat am Donnerstag den Berufungsantrag des Massenmörders Anders Behring Breivik abgewiesen, dieser will sich jetzt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Breivik sucht die Anerkennung von Menschenrechtsverletzungen in seinen Haftbedingungen, insbesondere weil er isoliert bleibt. Aber Norwegens Oberstes Gericht entschied, seine Isolation diene seiner eigenen Sicherheit und merkt an, er habe auch in Einzelhaft eine große Wohnfläche, einen DVD-Spieler, eine Videospielkonsole, Bücher, Zeitungen und einen Übungsraum.