Im Februar 2001 wurde Daniela Tarău, 43, wegen Betrugs angezeigt und in Untersuchungshaft verbracht. Sie blieb ein Jahr und neun Monate im Gefängnis und wurde währenddessen in erster Instanz zu 3 Jahren und 3 Monaten Gefängnis und später zu 3 Jahren und 3 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Nachdem sie erfolgreich gegen die Untersuchungshaft geklagt hatte wurde sie im November 2002 aus der Haft entlassen. Später klagte sie mit Hilfe der Association for the Denfense of Human Rights in Romania - the Helsinki Committee, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der unverhältnismäßigen Länge der Untersuchungshaft und der Verletzung ihres Rechts auf ein faires Verfahren.
Sie bestand immer auf ihre Unschuld und hatte die Anhörung verschiedener Zeugen verlangt, aber ihre Forderungen wurden von den nationalen Gerichten zurückgewiesen. 2009 hat sie ihren Fall vor dem Gericht gewonnen und 2010 wurde ihr die Wiederaufnahme ihres Verfahrens gewährt.
Nach einem erneuten Verfahren, welches mehr als vier Jahre dauerte, fällte der nationale Gerichtshof im März 2015 seine endgültige Entscheidung, in der er Daniela Tarăus Unschuld in Bezug auf die Vorwürfe, wegen der sie festgenommen und inhaftiert wurde, feststellte. Derzeit promoviert sie an der Polizeiakademie über Rumänische Gefängnisse. Sie bezeichnet sich selbst als Kämpferin, auch wenn sie ein "Niemand" sei. Sie ist einfach nur eine Person, die ausversehen in die Mühlen der Rumänischen Justiz geraten ist und die schon bald unter einem Haufen Akten, den niemand rechtszeitig lesen wollte, begraben wurde.