Die Europäische Kommission hat am 17. Mai beschlossen, das auf die Verletzungen der EU-Verordnungen durch Ungarn folgende Verfahren voranzutreiben. Die EU-Kommission bezieht sich dabei speziell auf Maßnahmen, die dem ungarischen Asylgesetz hinzugefügt wurden. Menschenrechtsorganisationen haben in einer gemeinsamen Erklärung gewarnt, dies sei eine eindeutige Botschaft an die polnische Regierung, dass derzeit diskutierte Änderungsanträge zum Status internationalen Schutzes, zu EU-Sanktionen führen, wenn sie verabschiedet werden.