Technologie & Rechte

Neue Empfehlungen zur Verbesserung der Pädiatrie in Ungarn

Im Rahmen der "Ich habe ein Kind bei mir" Kampagne hat HCLU eine einmalige Untersuchung der ungarischen Gesundheitseinrichtungen durchgeführt. Es wurden 64 Datenabfragen im öffentlichen Interesse an jene Hospitäler verschickt, die über Entbindungs- oder K

by Hungarian Civil Liberties Union

Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung hat HCLU mit Hilfe von Eltern und Ärzten eine Reihe von professionellen Empfehlungen zusammengestellt und dieses Material den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe der bei der Untersuchung ungarischer Gesundheitseinrichtungen gesammelten Daten, wurde eine öffentlich zugängliche Datenbank entwickelt.

Die Zusammenfassung steht als "Tests Großer Krankenhäuser" auf der Webseite von HCLU zur freien Verfügung. In jedem Fall dienen die Vorschläge der Organisation den Interessen der im Krankenhaus geborenen oder behandelten Kinder.

Aufgrund der vorhandenen Daten kann man feststellen, dass es vor allem regulatorische und finanzielle Problemen sind, welche die Umsetzung von Kinderrechten in Ungarn behindern. Unsere Organisation versucht genau diese Probleme zu lösen.

Einheitliches Besuchsprotokoll

Erstens ruft HCLU das für das Gesundheitswesen zuständige Staatssekretariat dazu auf, ein Protokoll zu entwickeln, das ein einheitliches und offenes System von Besuchszeiten schafft. Bis zur Fertigstellung eines solchen Protokolls sollte sich das Management der Krankenhäuser am Beispiel von solchen Häusern orientieren, die eine uneingeschränkte Besuchsmöglichkeit bieten.

HCLUs Themenseite kann dabei behilflich sein. Das Protokoll sollte Mindestbedingungen für ungestörtes Besuchen und das Recht auf Gesundheit von Patienten und Besuchern spezifizieren. Bei der Festlegung der Regeln ist besonders darauf zu achten, dass immer die Wünsche der Mutter und das Interesse des Neugeborenen im Vordergrund stehen und nicht etwa Traditionen oder (veränderliche) Regeln.

Elterliche Präsenz

In Bezug auf die Behandlung von Minderjährigen schlägt HCLU den Hospitälern vor, die Anwesenheit beider Elternteile während Behandlung und Genesung des Kindes nicht zu verhindern, wenn diese das wünschen.

Über die Änderung der derzeitigen Praxis hinaus ruft die Organisation die staatliche Gesundheitsbehörde dazu auf, die Gesetzeslage dahingehend anzupassen, dass es beiden Elternteilen oder anderen nahen Verwandten jederzeit möglich ist, bei dem Kind im Krankenhaus zu bleiben.

Was die Anwesenheit der Eltern angeht, muss festgehalten werden, dass das Sitzen auf dem Bett des Kindes oder auf einem Stuhl nicht als Unterbringung gewertet werden kann und somit auch nicht in Rechnung gestellt werden darf. Mit der Forderung dafür zu bezahlen würde die Einrichtung das Recht der Eltern, den Kontakt zu ihrem Kind aufrecht zu erhalten, beschneiden.

Genauso wenig kann von den Eltern verlangt werden, die finanzielle Belastung zu tragen, die durch eventuell aus hygienischen Gründen notwendige Spezialkleidung entsteht. Systemisch Betrachtet, ist die Finanzierung die Pflicht des Staates und solange die relevanten Entscheidungen auf sich warten lassen, braucht es die Unterstützung von in den Krankenhäusern tätigen Stiftungen.

Eltern, die bei ihrem Kind bleiben, können nicht zur Passivität verurteilt werden. HCLU bleibt der Ansicht, dass Ärzte und Pfleger gemeinsam mit den Eltern entscheiden sollten was unter den jeweiligen Umständen die beste Lösung ist.

Entscheidende Aufgaben

Die Analyse der von HCLU gesammelten Daten hat wichtige Erkenntnisse und eine genauere Diagnose hervorgebracht. Die Ergebnisse legen nahe, dass die Behörden vor einer Reihe dringender Aufgaben stehen.

Die Organisation fordert das Nationale Zentrum für Patientenrechte und Dokumentation auf, die gängige Praxis im Licht obengenannter Untersuchung zu überarbeiten und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um einheitliche Bedingungen in allen Krankenhäusern zu garantieren und um sicherzustellen, dass das Recht Kontakt aufrechtzuerhalten aus keinen anderen als aus dringenden medizinischen Gründen beschnitten werden kann.

Daraus folgert HCLU, dass die Leitung der nationalen Gesundheitsbehörde des Landes eine Order erlassen sollte, in der die Kriterien spezifiziert werden, mit denen die Einrichtungen ihre eigenen Regularien überarbeiten sollen.

Gemeinsame Anstrengungen

HCLU wird weiter an dieser Aufgabe arbeiten. Die Untersuchungen werden in regelmäßigen Abständen wiederholt und das Instrumentarium, wenn nötig überarbeitet. Die Rechte der Kinder zu verteidigen, eine effektivere und humanere Pflege zu fordern, die Arbeit von Ärzten und Pflegern zu unterstützen, all das sind wichtige Aufgaben, die nur gemeinsam gelöst werden können.

Wir möchten, dass die Entscheidungsträger akkuratere und sympathischere Regeln schaffen, dass die Finanzierung der Verbesserung der Bedingungen dient, dass das Krankenhauspersonal kinderfreundliche Methoden einführt und, dass den Eltern eine aktive Rolle im Heilungsprozess zugestanden wird.

Was die Erfüllung internationaler Verpflichtungen angeht, sind wir den Kindern seit langem etwas schuldig. HCLUs Kampagne "Ich habe ein Kind bei mir". möchte dazu beitragen, dass diese Schulden beglichen werden.

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