Das Parlament Polens hat im Juli das Geschlechtsgewährungsgesetz verabschiedet, welches die rechtlichen Schritte der Geschlechtsanerekennung vereinfachen sollte. Der Präsident hat sich im September jedoch entschieden, gegen das Gesetz sein Veto einzulegen.
In Folge dessen hätte das Gesetz dem Sejm (Parlament) erneut vorgelegt werden sollen. Um ein präsidiales Veto außer Kraft zu setzen, müssen mindestens drei Fünftel der Abgeordneten für das Gesetz stimmen. Die geplante Abstimmung konnte jedoch nicht stattfinden, weil der parlamentarische Ausschuss den dafür notwendigen Bericht nicht vorgelegt hat.
Aus diesem Grund hat Polen immer noch keine rechtlichen Regelungen zur Geschlechtsanerkennung.
Expertenmeinungen
Der Entwurf sieht vor, dass die Anerkennung des Geschlechts bei Bedarf durch die Gerichte in einem freiwilligen Verfahren festgestellt wird. Ein Antrag auf Geschlechtsanerkennung würde mindestens die Einschätzung von zwei Experten voraussetzen, die beweisen müssten, dass die Person ein anderes Geschlecht als auf ihrer Geburtsurkunde angegeben hat. Die endgültige Entscheidung des Gerichts würde die betroffene Person dazu berechtigen neue Ausweispapiere und einen neuen Namen zu beantragen.
"Das Gesetz war gut, weil es Standards und Verfahren einführte, die in unserer Gesetzgebung noch fehlten", meint Dorota Pudzianowska, eine Anwältin der Helsinki Foundation for Human Rights (HFHR). "Weil es zu dem Thema keine gesetzliche Regelung gab, beruhten die Gerichtsurteile bis jetzt auf Präzedenzfällen und Urteilen des Verfassungsgerichts.
Veto
Die Begründung des präsidialen Vetos hat viele NGOs, darunter auch HFHR, sehr erstaunt. Die offizielle Begründung war, das Gesetz sei nicht gut ausgearbeitet gewesen:
"Das Gesetz war voller Schlupflöcher und Inkonsistenzen und es widersprach der gegenwärtigen rechtlichen Praxis. Die vom Parlament verabschiedeten Lösungen erlauben, unter anderem, den mehrmaligen Wechsel des registrierten Geschlechts nach einem vereinfachten Verfahren und sie erfordern keine Demonstration von Stabilität des Gefühls zu einem bestimmten Geschlecht zu gehören. Das Gesetz hätte auch die Heirat von Personen des gleichen biologischen Geschlechts und die Adoption von Kindern durch solche Paare erlaubt".
Laut HFHR enthielt das Gesetz jedoch klare Regelungen in den angesprochenen Feldern. Das Gesetz hob hervor, dass unter anderem, die Geschlechtsidentität als ein dauerhaftes und intensives Gefühl verstanden werden sollte und man sollte in der Lage sein seine eigene Sexualität und sein Geschlecht zu bestimmen, was mit dem in der Geburtsurkunde aufgeführten Geschlecht korrespondieren kann oder auch nicht.
Verpasste Gelegenheit
Nach dem vorgeschlagenen Gesetz muss so eine Bedingung von zwei unterschiedlichen Psychiatern oder Sexologen in unabhängigen Gutachten bestätigt werden. Darüber hinaus gehört die Überprüfung des Zugehörigkeitsgefühls zu einem bestimmten Geschlecht zu der für Transsexuelle vorgesehenen Diagnose.
Das Gesetz war eine verpasste Gelegenheit, die Rechte, die Identität und die Würde von Transsexuellen zu schützen. Gegenwärtig spricht allerdings wenig dafür, dass der Gesetzentwurf dem Parlament bald erneut vorgelegt wird.
Mehr Information zu Geschlechtsanerkennung in Polen gibt es in der Veröffentlichung "Gender Recognition in Poland."