Der niederländische Oberste Gerichtshof entschied am 18. März, dass gemeine Niederländer keinen Anspruch auf die königliche Steuerbefreiung haben. Ein Kläger berief sich unter anderem auf Artikel 14 der EMRK. Das Oberste Gericht wies dies zurück, da das dem König gewährte Sondereinkommen auf Artikel 40 der Verfassung gründe, als Nettoeinkommen gedacht und von „besonderer Natur“ sei. Dieses Einkommen müsse die Kosten decken, die für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Monarchie notwendig und sogar wünschenswert seien. Die Freistellung gilt nicht für das persönliche Einkommen.