Jedes Land in der EU hat versprochen, innerhalb seiner Grenzen die Menschenrechte für jeden zu garantieren. Viele Länder schützen die Menschenrechte durch ihre nationalen Verfassungen, es sei denn, Du bist zu britisch, um überhaupt eine Verfassung zu haben, dann sind Menschenrechte ein Spielball der Politik. Die EU hat auch ihre eigenen internationalen Regeln zu Menschenrechten entwickelt: Die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Mehr dazu in einem der nächsten Artikel!
Auch wenn Menschenrechte in nationalen Gesetzen nicht vorkommen, sind sie durch internationales Recht geschützt. Alle Länder in der Europäischen Union sind der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten. Kein Land darf der EU beitreten bevor es nicht der Konvention beigetreten ist.
Es gibt immer jemanden, an den Du Dich wenden kannst
Zusätzlich haben alle EU-Mitgliedsstaaten auch mehrere, von Regierungen durch die Vereinten Nationen geschaffene, Menschenrechtsabkommen unterzeichnet. Dazu gehören: die UN-Konvention über die Beseitigung der Rassendiskriminierung, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die UN-Konvention über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, die UN-Konvention gegen Folter und die UN-Konvention über die Rechte des Kindes.
Wenn Du also in der EU bist, gibt es immer eine Instanz, an die Du Dich wenden kannst, wenn es um den Schutz der Menschenrechte geht. Möglicherweise musst Du sehr lange warten. Vielleicht kriegt Deine Regierung nicht mal mit was abgeht. Aber zumindest wird es jemanden geben, bei dem Du Dich beschweren kannst.
"Abkommen", "Übereinkünfte" oder "Pakt", das ist so etwas wie ein Vertrag: es ist ein rechtsverbindliches internationales Übereinkommen zwischen Ländern und / oder internationalen Organisationen (wie der EU).
Die EU und das EMRK
Die EU selbst ist nicht gerade ein Vorreiter, was den Beitritt zu Menschenrechtsabkommen angeht. Das liegt nicht unbedingt an der EU. Traditionell war es nur Staaten möglich, Menschrechtsverträgen beizutreten, internationale Organisationen waren nicht vorgesehen. 2010 trat die EU der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei. Das ist das erste Mal, dass eine internationale Organisation einem Menschenrechtabkommen beigetreten ist.
Die EU ist jetzt schon seit mehreren Jahren damit beschäftigt, der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten. Und du wirst wahrscheinlich noch eine ganze Weile warten müssen, bis es endlich passiert, auf jeden Fall bis das Großbritannien 2016 oder 2017 sein Referendum über die Mitgliedschaft in der EU abgehalten hat.
Die EU will der "Out" ("Raus") Kampagne nicht noch mehr Stoff geben, um die Ängste weiter anzuheizen, die die britische Bevölkerung eh schon hat. Man stelle sich nur mal die Überschriften in den britischen Zeitungen vor: Europäische Union tritt der Europäischen Menschenrechtskonvention bei. Das ist ein Konzept, dass so viel Europa enthält, es könnte die Hirne einer Nation zum Schmelzen bringen, in der die Landmasse auf der anderen Seite des Ärmelkanals immer noch als "der Kontinent" bezeichnet wird.