In Estland sind verheiratete Menschen, die zu Hause bleiben, um sich um ihre Kinder zu kümmern, in der Regel krankenversichert. Aber im Juni weigerte sich Estland, Jelena, einem Elternteil einer gleichgeschlechtlichen Familie mit einem Sohn, eine Krankenversicherung zu gewähren. Das Paar ging mit Unterstützung des Estnischen Menschenrechtszentrums und eines lokalen Anwaltsbüros vor Gericht, wo im September das Vorgehen des Staates für verfassungswidrig erklärt wurde.
Das Gericht entschied, dass gleichgeschlechtlichen Partner und Eltern, die ihre Partnerschaften rechtsgültig eingetragen haben, die gleiche Behandlung zuteil werden sollte wie traditionell verheirateten Eltern.
Der Staat nutzte eine Formalität, um die Gesundheitsversorgung zu verweigern.
Marina und Jelena, leben seit über 10 Jahren zusammen. In dieser Zeit gebar Jelena einen Sohn, der heute drei Jahre alt ist. Im Jahr 2016 registrierten sie ihre Partnerschaft und Marina adoptierte, wie geplant, den von beiden sehnsüchtig erwarteten Sohn von Jelena. Als Ergebnis der Adoption wurden sowohl Marina als auch Jelena in dessen Geburtsurkunde als Eltern eingetragen. Nach der Geburt und der Adoption nahm Marina ihren Mutterschaftsurlaub, kehrte später aber zu ihrer Arbeit zurück und Jelena begann, bei ihrem Sohn zu Hause zu bleiben. Der Staat lehnte es ab, Jelena eine Gesundheitsversorgung zu gewähren, und begründete dies mit der Feststellung, dass die eingetragene Partnerschaft, die dem gleichgeschlechtlichen Partner und den Eltern dieses Recht gewähren würde, nicht 'praktisch umgesetzt' worden sei. Danach wandte sich das Paar an das Estnische Menschenrechtszentrum und beschloss sich mit Hilfe der Anwälte Kalle-Kaspar Sepper und Tõnis Loorits, an die Gerichte zu wenden.
Prozessgewinn zeigt, dass die Gesetzgebung umgesetzt werden muss
"Dieser Gerichtssieg zeigt deutlich die Notwendigkeit, das Partnerschaftsgesetz endlich praktisch umzusetzen, um dem sinnlosen Leiden und den finanziellen Belastungen gleichgeschlechtlicher Partner und ihrer Familien ein Ende zu setzen. In einem Staat, in dem die Menschenrechte geachtet werden, ist es wichtig, allen Familien gleiche Rechte und Möglichkeiten zu garantieren, ohne das diese vor Gericht gehen müssen", kommentierte Kelly Grossthal, Expertin für strategische Rechtsstreitigkeiten des estnischen Menschenrechtszentrums.
In seiner Entscheidung erklärte das Gericht, es widerspräche § 12 der Verfassung, Normen zu implizieren und zu bewahren, die zu unterschiedlichen Ergebnissen für Menschen in ähnlichen Situationen führen. Das Gericht stellte fest, dass es in der Rechtssache Marina und Jelena keinen Grund gibt, den Elternteil, der die medizinische Versorgung hat und ihr Kind erzieht, und ihren eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partner, der auch das Kind erzieht, unterschiedlich zu behandeln. Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass sich Eheschließungen im Rahmen der gegenseitigen Unterhaltspflicht nicht von eingetragenen Partnerschaften unterscheiden. Das Gericht hob auch hervor, wie diese Maßnahmen umgesetzt wurden, um bestmögliche Rahmenbedingungen und Bedingungen für Kinder zu schaffen.
Ein weiterer großer Gewinn für die estnische LGBT-Gemeinschaft
Die Entscheidung ist ein weiterer großer Erfolg, nachdem in diesem Sommer auch ein Urteil fiel, dass ein gleichgeschlechtlicher Partner eines estnischen Bürgers endlich eine Aufenthaltserlaubnis für ein gemeinsames Leben in Estland erhalten sollte. Diese beiden Entscheidungen sind kleine Schritte auf dem Weg zur Entwicklung und Festigung der Rechte der LGBT-Gemeinschaft und der registrierten gleichgeschlechtlichen Partner in Estland.