Technologie & Rechte

Bewährungs-Verbeot für lebenslänglich Gefangene in Litauen verletzt deren Rechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat geurteilt, dass Gefangenen nicht jede Hoffnung genommen werden darf, eines Tages beweisen zu können, dass sie sich zum Besseren geändert haben und für eine Bewährung in Frage kommen.

by Human Rights Monitoring Institute

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass das bestehende Verbot der Umwandlung von Lebenslänglichen Strafen in Litauen gegen die Rechte der Verurteilten verstößt.

In dem Fall Matiošaitis and others v. Lithuania suchten acht Lebenslänglich Gefangene ein Urteil, dass Litauen gegen Artikel 3 des Übereinkommens verstoßen habe (Verbot der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung).

Bewährung nicht erlaubt

Die Kläger, die für eine Vielzahl schwerer Verbrechen Gefängnisstrafen absitzen, wollten beweisen, dass der Staat ihnen keine wirkliche Chance bietet, frühzeitig freigelassen zu werden, auch wenn sich ihr Verhalten verbessert hat und sie für die Öffentlichkeit keine Bedrohung mehr darstellen.

Die Strafvollzugsordnung der Republik Litauen sieht nicht vor, dass Gefangene auf Bewährung freigelassen werden. Die einzige Hoffnung, dass ihre Strafe umgewandelt wird, die Insassen nach dem geltenden Gesetz bleibt, ist eine Begnadigung durch den Präsidenten bzw. die Präsidentin.

Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen worden war, stellte dieser fest, dass, auch wenn das Verfahren an sich klar und eindeutig ist, es keine Notwendigkeit vorsieht, spezifische Gründe anzugeben, wenn der Antrag eines Insassen abgelehnt wird.

Für Sträflinge bleibt unklar, wie sie sich ändern sollten, um begnadigt zu werden. Darüber hinaus können Entscheidungen über die präsidiale Begnadigung nicht vor Gericht angefochten werden.

Begnadigung ist die Ausnahme, nicht die Regel

Der EGMR berücksichtigte auch die Tatsache, dass lebenslänglich Gefangene praktisch nie begnadigt werden.

Mit Blick auf die Statistik, dass von 35 Sträflingen, die eine Begnadigung beantragt hatten, nur eine Person am Ende begnadigt wurde, erkannte das Gericht an, dass der Antrag der Anklage (nämlich, dass dieser Fall nur eine Ausnahme war) berechtigt sei.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verweist das Recht der Strafgefangenen auf eine Überprüfung ihres Strafmaßes auf eine reale Überprüfung aller relevanten Informationen, um zu beurteilen, ob ihre fortgesetzte Freiheitsstrafe aus pönologischen Gründen gerechtfertigt ist.

Darüber hinaus müssen die Sträflinge wissen, was sie tun müssen und wie sie sich ändern müssen, um für eine vorzeitige Haftentlassung in Frage zu kommen.

Recht auf Hoffnung

Nach Auffassung des Gerichts sollten die Gefangenen nicht ganz der Hoffnung beraubt werden, dass sie eines Tages durch ihre Handlungen beweisen können, dass sie sich zum Besseren verändert haben. Sie dazu zu verurteilen, den Rest ihres Lebens in Isolation zu verbringen, ohne jede Hoffnung beweisen zu können, dass sie sich geändert haben, führt zu Bedingungen, die der Menschenwürde entgegenstehen.

Der EGMR stellte ferner fest, dass der Staat derzeit nicht beabsichtigt, diesen Bereich des Gesetzes zu reformieren.

Angesichts dieser Umstände hat das Gericht einstimmig entschieden, dass Litauen gegen Artikel 3 des Übereinkommens verstößt.

Das Human Rights Monitoring Institute hat zur Unterstützung der Antragsteller zu der Verhandlung beigetragen. Laut Karolis Liutkevičius, dem Anwalt, der das Institut in diesem Fall vertritt, wäre der einfachste Weg zur Umsetzung des Urteils des EGMR, das Verbot der Bewährung von Gefangenen aufzuheben.
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