Litauen wurde bereits vom UN CEDAW für frauenfeindliche Medienpublikationen kritisiert, aber das Land hat noch immer keine Maßnahmen zur Bekämpfung sexistischer Hasstiraden implementiert.
"Woran erkennt man eine Schlampe" Fragt der anonyme Autor eines Artikels der auf einer der größten litauischen Online Nachrichtenseiten publiziert wurde. "Mädchen erscheinen nur auf den ersten Blick sittsam.Die Wahrheit sieht allerdings anders aus - unter ihnen gibt es viele 'leichte Mädchen'. Wie verhindert man, auf eine von ihnen hereinzufallen?
Ohne eine Beleidigung auszulassen, untersucht der Artikel dann das angeblich unmoralische Verhalten von 'Mädchen' - wie sie sich in den sozialen Medien äußern, wie sie sich auf Partys benehmen und welche für Mädchen Jungs meiden sollten.
Sexistische Hasstiraden als Kontrollmechanismus
Die Genderexpertin Margarita Jankauskaite meint, abwertende sexualisierte Bezeichnungen seien ein mächtiges Werkzeug zur Bestrafung von Frauen für jeden Versuch sich dem häuslichen Patriachat zu widersetzen oder ihre eigene Autonomie als Mensch zu etablieren.
"Eigentlich hat derzeit jeder das Recht, jede Frau so zu bezeichnen, denn es bezieht sich nicht so sehr auf die Aktivitäten der Frau, viel mehr basiert es auf Vorurteilen und Interpretationen des Beobachters.Solche Artikel dienen dazu, die Verdinglichung von Frauen zu fördern und zu normalisieren.
Laut Jankauskaite wird die Gegensätzlichkeit der "Heiligen" oder der "Hure" (die keusche Maria und die sinnliche, lustvolle Eva) in unserer Kultur systematisch eingesetzt, um die weibliche Unterordnung zu festigen.
"Wenn die Identität einer Person durch Betonung bestimmter Charakteristika in eine binäre Struktur gezwängt wird, dann bleibt kein Raum für den Ausdruck der Menschlichkeit. Solche Diskussionen geben Frauen keine Chance vollwertige Menschen zu sein, also Meisterin ihres Körpers, ihrer Wünsche, Handlungen und Entscheidungen."
Fehlende Kontrolle der Medien
Im Jahr 2014, reihte sich auch der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskriminierung in die Kritik ein und brachte seine Besorgnis über frauenfeindliche Publikationen in den litauischen Medien zum Ausdruck. Unglücklicherweise gibt es derzeit in Litauen keine Beobachtungstelle für genderbasierte Diskriminierung.
Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten ist nicht zuständig für die Untersuchung von Beschwerden über das Verhalten der Medien. Zwei Institutionen sind in der Lage, Organisationen anzuweisen, unethische Publikationen zu entfernen und Sanktionen zu verhängen - das Amt des Inspektors für journalistische Ethik und die Ethik-Vereinigung für öffentliche Informationen.
Leider gibt es keine rechtliche Grundlage, nach der man solche Veröffentlichungen direkt verbieten könnte. Auch in den ethischen Grundsätzen für Journalisten und Verlage findet sich nichts zum Thema genderbasierte Diskriminierung.
Während der veraltete Verhaltenskodex, der bereits 2005 angenommen wurde, dieses Jahr modernisiert werden soll, ist nicht klar, ob die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und der Geschlechtergerechtigkeit in der neuen Ausgabe berücksichtigt werden.
Untersuchung
Das Human Rights Monitoring Institute hat alle drei Institutionen kontaktiert und aufgefordert, die Verbreiter betreffender Informationen zu verpflichten, demütigende Publikationen zu entfernen.
Weiterhin wurde vorgeschlagen, Gender-Nichtdiskriminierungs Prinzipien in den neuen Ethik-Kodex zu integrieren, eine Datenbank mit den Ergebnissen der Überwachung dieser Art von Informationen zu erstellen und Journalisten und die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, wie schädlich und unethisch solche Artikel sind.