Zu Beginn des Sommers berichteten die litauischen Medien ausführlich über den Fall eines Theaterdirektors, der einer Schauspielerin unangemessene Forderungen stellte. Der Mann wurde später wegen sexueller Belästigung angeklagt.
Alles Begann mit der 23-jährigen Schauspielerin Erika Račkytė, die bei der Polizei Klage gegen Linas Zaikauskas, den Leiters des Jouzas Miltinis Drama Theaters einlegte. Sie gab an, dieser hätte während der Probe versucht, sie unangemessen zu berühren und zu küssen, dabei habe er ihr Gesicht mit aller Kraft festgehalten.
Nach Aussage der Schauspielerin waren diese unangenehmen Erfahrungen im Theater ein alltägliches Ereignis – Zusätzlich zu Anspielungen und Kommentaren von sexueller Natur forderte der Direktor, dass sie mit ihm als Gegenleistung für die Hauptrolle, die ihr gegeben wurde, ins Bett gehe.
Später drohte er, ihre Karriere zu ruinieren - wenn seine Bedingungen nicht erfüllt würden, er würde sie feuern und sicherstellen, dass sie auch an anderer Stelle keine Arbeit mehr finden könne.
Strafverfolgung reagiert nur langsam
Nach Erhalt der Klage, beschloss die Polizei, den Fall fallen zu lassen. Sie schlugen Frau Račkytė vor, die Angelegenheit privat zu verfolgen, da dem Fall die "soziale Bedeutung" fehle.
Dies ist der zweite Fall der in Litauen in diesem Zusammenhang von Grundsätzlicher Bedeutung ist. In diesem Frühjahr wurde das litauische Parlament selbst von einem sexuellen Belästigungsskandal erschüttert, als ein Parlamentarier zwei Frauen belästigte, die sich als Assistentinnen bewarben.
Genau wie im obigen Beispiel, reagierte die Strafverfolgung nur langsam und war nicht daran interessiert, Ermittlungen in der Sache einzuleiten.
Sehr wenige Untersuchungen
Das Gesetz über Chancengleichheit für Frauen und Männer und das Strafgesetzbuch des Landes verbieten sexuelle Belästigung, aber in der Praxis werden solche Fälle nur selten strafrechtlich verfolgt.
2016 gab es nur eine Untersuchung sexueller Belästigung und eine weitere wurde im Jahr 2016 gestartet. Es scheint, dass die litauischen Strafverfolgungsbehörden sexuelle Belästigung immer noch nicht als ernsthafte Verletzung der Menschenrechte behandeln.
Beweislast verschoben
Allerdings sieht es so aus, als seien Änderungen auf dem Weg - letzte Woche hat das Parlament von Litauen die private Strafverfolgung sexueller Belästigungsfälle abgeschafft. Bisher mussten die Opfer selbst Beweise sammeln und die Angelegenheit vor Gericht verfolgen. Die Änderung verschiebt die Aufgaben der Ermittlung und der Beweisfindung zu den Behörden.
Als sich die Polizei weigerte, In der oben erwähnten Theatergeschichte Maßnahmen zu ergreifen, leitete die Ombudsfrau für Chancengleichheit ihre eigene Untersuchung ein.
Nachdem sie feststellte, dass es sich bei sexueller Belästigung, um eine eklatante Verletzung der Menschenrechte handelt, sprach sie dem Leiter des Theaters eine Verwarnung aus und informierte das Kulturministerium über ihre Entscheidung. Als Reaktion wurde der Direktor später entlassen.
Hoffentlich wird seine Strafe, zusammen mit den jüngsten Gesetzesänderungen, andere Opfer dazu ermutigen, sexuelle Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz anzuzeigen.