Der Gerichtshof der Europäischen Union (CVRIA) hat einem Facebook-Nutzer in Österreich das Recht zugestanden, Facebook-Irland, den internationalen Hauptsitz des Unternehmens, vor einem österreichischen Gericht anzuklagen. Auf dieses Recht kann er sich jedoch nicht berufen, um als Vertreter anderer Verbraucher ein kollektives Verfahren einzuleiten. Der CVRIA reagierte auf ein Vorabentscheidungsersuchen eines österreichischen Richters. Facebook argumentierte, dass österreichische Gerichte nicht zuständig seien. Das Urteil in der Rechtssache C-498/16 wurde am 25. Januar 2018 verkündet.