Die Konfliktparteien haben im August eine gütliche Einigung erzielt, nach der die Journalisten Ende September zur Arbeit im polnischen Rundfunk zurückkehren konnten.
Dies war nicht der erste Fall der Wiedereinstellung von Journalisten, die aufgrund der Reform des Gesetzes über den Nationalen Medienrat von 2016 aus Disziplinargründen aus den öffentlichen Medien entlassen wurden.
Unterstützung für zum Schweigen gebrachte Journalisten
Im Oktober 2016 wurden zwei Nachrichtenjournalisten des Senders Channel Three entlassen. Eine große Gruppe von Mitarbeitern und mit dem Sender Assoziierten Personen drückte ihre Solidarität mit den entlassenen Kollegen aus, indem sie u.a. eine Social-Media-Aktion mit dem Hashtag #kogoniesłychać (deutsch etwa: "wer wird zum Schweigen gebracht") organisierten und einen Brief an den Vorstand des polnischen Rundfunks sandte.
In dem Brief forderten 125 Personen "Respekt vor den Prinzipien der journalistischen Unabhängigkeit und der Integrität der Arbeitskultur des polnischen Radios".
Entlassungen
Diese Aktionen führten zur Beendigung mehrerer Arbeitsverträge. Der erste Radiomitarbeiter, der nach der Einreichung des "Briefes von 125" entlassen wurde, war Paweł Sołtys, Journalist und damaliger Vorsitzender einer Gewerkschaft. Kurz darauf wurden auch zwei weitere Mitglieder des Gewerkschaftsvorstands, Wojciech Dorosz und Marcin Majchrowski, entlassen.
In allen Fällen begründete der polnische Rundfunk die Beendigung mit der Behauptung, dass die entlassenen Journalisten psychologischen Druck auf den Vorstand des polnischen Rundfunks ausgeübt, "black PR" (Rufschädigung) benutzt und versucht hätten, "die Arbeit des Vorstandes und der gesamten polnischen Rundfunkgesellschaft zu destabilisieren", indem sie den Vorstand „öffentlich belästigt“ hätten, unter anderem mit "Forderungen nach Mediation".
Die drei Journalisten legten vor einem Arbeitsgericht Berufung gegen ihre Entlassungen ein.
Verfahren und Beilegung
Am 21. August 2017 hielt das Bezirksgericht von Warschau in der von Herrn Majchrowski und Herrn Dorosz gegen das Polnische Radio eingelegten Rechtssache eine Vergleichsverhandlung ab. Das Gericht hat der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte gestattet, als Nichtregierungsorganisation am Verfahren teilzunehmen.