Wir sollten den enormen Schock, den COVID-19 verursacht hat, zum Anlass nehmen, seine Auswirkungen auf unser System der Garantien, Rechte und Freiheiten zu bewerten. Es ist ein Test der Stärke unserer Institutionen, der Mechanismen zur Kontrolle der Macht und der möglichen Exzesse staatlichen Handelns.
Der spanische Rechtsrahmen lässt Zweifel aufkommen
Der grundsätzliche Rechtsrahmen in Spanien wirft eine Reihe von Fragen auf. Das Dekret über den Ausnahmezustand und der darauf beruhende Lockdown hat das Grundrecht auf Freizügigkeit massiv eingeschränkt. Rechtsexperten haben in Frage gestellt, ob es mit Artikel 11 des Gesetzes 4/1981 übereinstimmt. Die Debatte konzentrierte sich auf die Frage, ob diese Regelung des Ausnahmezustands mit der Idee der Freiheit mit Grenzen (gemäss dem Gesetz) übereinstimmt oder ob sie eher eine Beschränkung mit Ausnahmen impliziert (im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung, wie die kritischsten Juristen des Dekrets argumentieren). Wir dürfen nicht vergessen, dass die Art der Bestimmungen des Alarmzustands im Wesentlichen die Versammlungsfreiheit und das Recht auf Protest aufhebt.
Ausnahmezustand vs. Notstand
Juristen, die mit der Regelung des Ausnahmezustands nicht einverstanden sind, argumentieren, dass die damit einhergehende Einschränkung der Grundrechte nur mit einer Erklärung des Notstands vereinbar sei. Dies ist sehr fragwürdig, weil in diesem Fall die Behandlung schlimmer sein könnte als die Krankheit. Der Notstand ist für Fälle ernsthafter Störungen der öffentlichen Ordnung vorgesehen und würde es der Regierung ermöglichen, die Grundrechte auszusetzen. In der gegenwärtigen Krise wäre der gesetzliche Rahmen für den Notstand nicht angemessen, da er der Exekutive ohne gesetzliche Ermächtigung unverhältnismäßige Befugnisse einräumen würde, was eindeutig verfassungswidrig wäre. Auf der anderen Seite enthält das Gesetz eine ausdrückliche Bestimmung des Ausnahmezustands für Situationen die in Verbindung mit Epidemien stehen. Die Schlussfolgerung wäre, dass die geltende Gesetzgebung im vorliegenden Fall die Erklärung des Ausnahmezustands ermöglicht, aber nicht alle möglichen Situationen, die die Bewegungsfreiheit bei einer Epidemie beeinträchtigen, genau abgegrenzt hat, wahrscheinlich aufgrund des Fehlens unmittelbarer Präzedenzfälle.
Was ist das Beste für die Bürger?
Angesichts dieser Zweifel an der Abgrenzung ist zu prüfen, ob der Inhalt der Erklärung des Ausnahmezustands im Wesentlichen mit der Gesetzgebung und dem bestehenden Gesundheitsnotstand übereinstimmt. Es stellt sich die Frage, ob die Massnahmen aus Sicht des öffentlichen Gesundheitsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger am besten sind. Und die Antwort ist, dass es keine große Alternative zur Abriegelung gibt. Die Maßnahmen werden durch umfangreiche wissenschaftliche Beratung unterstützt und von der Weltgesundheitsorganisation und vielen anderen Ländern, die ähnliche Maßnahmen beschlossen haben, befürwortet.
Die bestehenden Zweifel können also ausgeräumt werden, weil die Massnahmen im Wesentlichen die Kriterien der Berechtigung, Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit erfüllen. Wenn wir die volle Bewegungsfreiheit für wünschenswert halten, würde dies mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf Leben anderer Menschen kollidieren, so dass die Maßnahmen des Ausnahmezustands einen ausreichenden rechtlichen und verfassungsrechtlichen Hintergrund haben. In jedem Fall haben wir es mit einem zweifelhaften, rechtlich umstrittenen Szenario zu tun, das eine gewisse Zurückhaltung bei der Umsetzung der Maßnahmen des Ausnahmezustands erfordert.
Militärische Präsenz ist ein Schritt zu viel.
Das offiziell angenommene Szenario hat jedoch nicht die geeignetste Richtung eingeschlagen, um diese empfehlenswerte Eindämmung zu fördern. Die Anwesenheit hochrangiger Polizei- und Militärsoldaten bei ministeriellen Auftritten, von denen einige unglückliche Erklärungen abgegeben haben, fördert den Eindruck allgemeiner Rahmenbedingungen, die der öffentlichen Ordnung Vorrang vor den Freiheiten einräumen. Bedauerlich ist auch die weit verbreitete Verwendung von Kriegsmetaphern, Verweise auf eine zivile Militarisierung oder die aktive Präsenz der Armee in den Städten.
Die Regierung hat eine militarisierte Rhetorik mit der Verteidigung einer einzigen offiziellen Wahrheit und unzureichender Information begleitet. Darüber hinaus hat die Schließung der Transparenz- Website diese Mängel noch verstärkt. Noch beunruhigender sind die Warnungen vor der polizeilichen Überwachung sozialer Netzwerke, die dazu führen können, dass politische Kritik, die häufig nur krass formuliert ist, als Hassverbrechen eingeordnet wird. Natürlich umfasst das Recht auf Informationsverbreitung nicht die Verbreitung von toxischem Falschmeldungen, aber die Rolle der Exekutive besteht nicht darin, über die Verbreitung von Inhalten zu entscheiden. Ihre Rolle besteht vielmehr darin, den Informationsfluss zu erhöhen.
Unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt
In den letzten Wochen sind in den sozialen Medien zahlreiche Videos in Umlauf gebracht worden, die den unnötigen oder unverhältnismäßigen Einsatz von Polizeikräften gegen Menschen auf der Straße zeigen. Da der Schutz der öffentlichen Ordnung so stark betont wurde, wurden diese unangemessenen Interventionen der Sicherheitskräfte von einigen Bürgern in gefährlicher Weise mitgetragen. Obwohl die Exzesse der Polizei nicht weit verbreitet waren, hätten sie von den Behörden sofort verurteilt werden müssen, denn Schweigen kann Zustimmung bedeuten.
In diesem Zusammenhang hat das Innenministerium den Sicherheitskräften erlaubt, Personen zu bestrafen, die gegen die Einschließungsmaßnahmen verstoßen. Zu diesen Sanktionen gehört es, Strafen für geringfügigen Ungehorsam vorzuschlagen, auch wenn die Beamten der betreffenden Person keine vorherige Anweisung erteilt haben. Eine derart weite Auslegung scheint nicht den Bestimmungen von Artikel 36-6 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit zu entsprechen. Vielmehr widerspricht sie einer früheren Anweisung des Innenministeriums selbst, die vor Inkrafttreten des Ausnahmezustands erteilt wurde. Es ist nicht überraschend, dass die Generalstaatsanwaltschaft solide rechtliche Einwände gegen diese Auslegung durch das Innenministerium formuliert hat. Die Auswirkungen auf die Freiheiten werden deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Strafverfolgungsbehörden mehr als 600.000 Vorschläge für Sanktionen ausgesprochen haben, zusätzlich zu vielen Verhaftungen (die in Abwesenheit eines Verbrechens schwer zu rechtfertigen scheinen).
Ein weiterer auffälliger Exzess ist die Auferlegung der Produkte im Einkaufskorb, mit kuriosen Listen, in denen Eis als "essentielles Lebensmittel" aufgeführt ist, nicht aber Schokolade. Andere merkwürdige Verbote, die von der Polizei durchgesetzt werden, umfassen den Aufenthalt auf Dächern oder in Gemeinschaftsbereichen von Gebäuden, obwohl diese Beschränkung in der Verordnung nicht geregelt ist. Diese und ähnliche Entscheidungen zeigen die hohen Risiken einer sehr offenen und schlecht definierten Regelung auf. Das Ergebnis ist, dass die Strafverfolgungsbehörden am Ende de facto zu einer gesetzgebenden Gewalt werden können, mit all den Verstößen, die dies für die Rechtssicherheit mit sich bringt.
In diesem gleichen Umfeld, in dem einige Rechte liquide zu werden scheinen, hat es mehrere Gerichtsurteile gegeben, die sich auf die Verurteilung des Verbrechens des schweren Ungehorsams ohne die vorherige Aufforderung des Beamten geeinigt haben (trotz der angedeuteten Rechtsprechung). In einem anderen Fall entschied ein Gericht über das Verbot der Einreise in eine Stadt für eine Person, die ein hypothetisches Hassverbrechen begangen hat, das darin bestand, ein Video zu veröffentlichen, in dem er behauptete, er wolle in diese Stadt reisen und ihre Bewohner anstecken (trotz des Zusammenhangs des genannten Straftatbestands mit bestimmten gefährdeten Gruppen).
Der Katalog der zweifelhaften Handlungen kann durch Ankündigungen über die mögliche Einsperrung von Infizierten in Hotels oder Sporthallen, auch gegen ihren Willen, ergänzt werden (ohne dass klar angegeben wird, welches die gerichtliche Intervention in diesen Fällen wäre). Oder die Verabschiedung bestimmter Maßnahmen zur Geolokalisierung der Bürger, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen sollen: Auch wenn sie derzeit eine anonymisierte Datenverarbeitung anwenden, besteht ein relevantes Risiko einer späteren Verwendung, die das Grundrecht auf Privatsphäre verletzen kann und daher eine besondere Überwachung dieser Initiativen erfordert.
All dies hat eine erhebliche Auswirkung auf die Freiheiten. Obwohl wir gewisse apokalyptische Mahnungen vor einer Gefährdung des demokratischen Systems oder der Rechtsstaatlichkeit nicht teilen können, sollten wir ebenso wenig die gravierenden Rückschritte bei den Rechten unterschätzen, die sich abzeichnen, zumal die Außnahmesituation möglicherweise noch länger andauern wird. Noch weniger sollten wir die Tatsache ignorieren, dass Rückschritte oft dazu neigen, sich zu verfestigen. Begründungen, wir würden uns in einer Ausnahmesituation befinden, sind nicht akzeptabel. Rechte werden speziell zur Beschränkung der Macht in Ausnahmesituationen formuliert, da unter gewöhnlichen Umständen weniger Anreize für staatliche Exzesse bestehen. Wir müssen weiterhin darauf bestehen, dass es absolut möglich ist, gegen die Pandemie mit größtmöglichem Respekt für unser System von Garantien, Rechten und Freiheiten vorzugehen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich auf dem Blog von Rights International Spain veröffentlicht.