Ungarn verstößt gegen seine Verpflichtungen aus den EU-Vertragsbestimmungen über den freien Kapitalverkehr, weil Bestimmungen des NGO-Gesetzes Spenden aus dem Ausland an zivilgesellschaftliche Organisationen diskriminieren und unverhältnismäßig einschränken, so die EU-Kommission in ihrer begründeten Stellungnahme am Mittwoch. Liberties begrüßt und teilt die Auffassung der Kommission, dass Ungarn gegen die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte auf Vereinigungsfreiheit und auf Schutz des Privatlebens und der personenbezogenen Daten verstößt.
Hintergründe