Laut einer von der Association for the Defense of Human Rights in Romania – the Helsinki Committee (APADOR-CH) durchgeführten Studie, wird in Rumänien die Untersuchungshaft zu häufig angewandt, obwohl das Gesetz kostengünstigere Alternativen anbietet. Siebzig Prozent der befragten Anwälte, sagten sie seien bereits mit Fällen rechtlich unbegründeter Untersuchungshaft konfrontiert gewesen.
Der Bericht von 2014-2015 wurde im Rahmen eines EU-geförderten Projektes erstellt, bei dem in 10 EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Forschungsmethodik angewandt wurde, zu der folgende Aspekte gehörten: Datenrecherche durch Auswertung der Anhörungen zur Untersuchungshaft, Aktenanalyse, sowie Interviews mit Strafverteidigern, Richtern und Staatsanwälten.
APADOR-CH hat eine Reihe von Problemfeldern identifiziert, wie zum Beispiel:
1. Die Entscheidungsverfahren: Obwohl das Gesetz der Strafverteidigung umfangreiche Rechte gewährt, bleibt die Wahrnehmung dieser Rechte in der Praxis begrenzt. Rechtsanwälte werden häufig erst kurz vor der Anhörung über den Fall informiert, sodass ihnen nur 30 Minuten bleiben, um die Gerichtsakte einzusehen.
Selbst Richter haben manchmal nicht genügend Zeit, die Akte zu lesen, weshalb sie sich zu sehr auf die Argumente der Staatsanwaltschaft verlassen müssen. Während die Staatsanwaltschaft selten Beweise zur Begründung der Haft liefert, ist es den Anwälten selten möglich, deren Argumenten für eine Haft entsprechende Beweismittel entgegenzusetzen.
2. Die Entscheidungen selbst: Häufig gelingt es den nationalen Gerichten nicht, stichhaltige Argumente für die Untersuchungshaft zu liefern. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass der häufigste Grund für die Anordnung der Haft ist, dass eine potentielle Gefahr für die Öffentlichkeit angenommen wird, gefolgt von dem potenziellen Risiko der Rückfälligkeit und schließlich der Fluchtgefahr des Angeklagten.
Die Forscher konnten jedoch belegen, dass in der Regel die Schwere der Straftat der wahre Grund für die Anordnung der Untersuchungshaft war, auch wenn dieses Vorgehen eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtsstandards bedeutet. Siebzig Prozent der befragen Anwälte sagten, sie hätten mit Fällen zu tun gehabt, in denen Untersuchungshaft aus rechtswidrigen Gründen angeordnet wurde.
"Es hängt wirklich davon ab, wer bei einem Fall der Staatsanwalt ist, er kennt die Akten besser als jeder andere, so dass ich dazu neige, ihn zu bevorzugen. Im Allgemeinen hat der Anwalt die Beweismittel nicht analysiert und schon gar nicht überprüft. Wenn die Staatsanwaltschaft gut vorbereitet ist und der [Verteidigungs] Anwalt schlecht vorbereitet, dann gibt es nicht viel abzuwägen und der Angeklagte ist durch das System deutlich benachteiligt." Sagte ein rumänischer Richter, der für die Studie befragt wurde.
3. Anwendung von Alternativen zur Inhaftierung: Obwohl durch das Gesetz unterschiedliche Alternativen zur Inhaftierung zur Verfügung stehen, einschließlich Hausarrest, richterlicher Aufsicht und Kaution, werden diese nur selten angewandt. Die Richter sind nur ungern bereit Alternativen zur Inhaftierung zu prüfen, weil sie diese für weniger wirksam halten.
In der überwiegenden Mehrzahl der untersuchten Fälle wurden Alternativen zur Untersuchungshaft nicht einmal in Betracht gezogen.
4. Die Überprüfung der Untersuchungshaft: Obwohl in allen untersuchten Fällen und bei allen überprüften Akten in Übereinstimmung mit dem Gesetz eine Überprüfung der Entscheidung zur Verhängung von Untersuchungshaft stattfand, wurde die ursprüngliche Entscheidung zur Anordnung einer Haft im Allgemeinen bestätigt. Diese Entscheidung basierte meist auf den gleichen Gründen wie in die vorherige Anordnung, in keinem Fall kam es zur Verhängung von obengenannten Alternativen. Auch wurden in keinem der untersuchten Fälle in der Prüfungsphase neue Beweise zur Verfügung gestellt.
Der vollständige Bericht kann hier eingesehen werden.