Nikolaus bedroht
Ein 37-jähriger Mann aus Utrecht (Niederlande) wurde am 31. August zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt, weil er auf seinen Social Media-Konten zu Gewalt gegen den Heiligen Nikolaus (Sinterklaas) aufgerufen hatte. Die Staatsanwaltschaft (OM) hatte 120 Stunden Zivildienst gefordert. Der Prozess fand vor dem Amtsgericht Utrecht statt.
In seiner auf auf Facebook und Twitter veröffentlichten Nachricht hieß es: "Es gibt keine andere Möglichkeit ... wir müssen einen Preis auf den Kopf des Heiligen Nikolaus aussetzen. Verdoppelt ihn, wenn es während der nationalen Parade passiert, damit alle Kinder Zeugen sein können."
Schauspieler erstattet Anzeige
Der Schauspieler, der 'Sinterklaas' auf der Parade verkörpert, hatte eine Klage eingereicht, woraufhin der Angeklagte verhaftet wurde. Die Angeklagte sagte gegenüber der Polizei aus, der Text sei als Witz gemeint und wäre eine Antwort auf eine andere Nachricht auf Facebook gewesen.
Der Richter erklärte, es sei offensichtlich, dass der Text, den der Angeklagte in einer Facebook-Gruppe veröffentlicht habe, weiterverbreitet werden würde. Weiter führte er aus: "Der Text ruft zu Gewalt auf und deshalb ist der Angeklagte einer Straftat schuldig". Der Anwalt des Beklagten hatte beantragt, die Klage der Staatsanwaltschaft wegen mehrerer Formfehler für unzulässig zu erklären. Obwohl der Richter feststellte, dass Formfehler gemacht wurden, führte dies nicht dazu, dass die Klage für unzulässig erklärt wurde, sondern lediglich zu einer Reduzierung des Strafmaßes.