Demokratie & Gerechtigkeit

EU-Kommission verpasst die Chance einen Freiheitsfonds einzurichten

Das EU-Parlament hat die Kommission vergeblich aufgefordert, einen neuen Fonds zur Unterstützung von Menschenrechtsgruppen in der EU einzurichten. Wir vergleichen die Forderungen des Parlaments (EVI) mit dem aktuellen Vorschlag der Kommission.

by Israel Butler

Liberties hat gerade ein Papier veröffentlicht, in dem wir den Vorschlag der Kommissionfür das Programm "Rights and Values " mit dem vom Europäischen Parlament und Organisationen der Zivilgesellschaft vorgeschlagenen Europäischen Werteinstrument (EVI) vergleichen und analysieren, ob der Vorschlag der Kommission über die bestehenden Finanzierungsprogramme Rights Equality and Citizenship (REC) und Europe for Citizens (EfC) hinausgeht.

Der Vorschlag der Kommission gewährleistet durchaus die Fortführung der bestehenden Finanzierungsprogramme, die die NRO als Sub-Unternehmer behandeln, welche die Kommission bei der Umsetzung des EU-Rechts und der EU-Politik unterstützen. Sie enthält somit keines der Elemente des EVI, die das Ziel haben einen gesunden und nachhaltigen NRO-Sektor zu schaffen, welcher die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union genannten Werte fördern und schützen kann. Angesichts des immer stärker werdenden populistischen Autoritarismus sieht es ganz danach aus, als würde die Kommission ihre letzte Chance verpassen, den Aufstieg der extremen Rechten einzudämmen, solange es in der Union noch eine Mehrheit von fortschrittlich gesinnten Regierungen gibt, indem sie sinnvolle Maßnahmen ergreift, um die Basis für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zu stärken.

Wenn Du mehr über das European Values Instrument erfahren möchtest? Klicke hier.

Die wichtigsten Ergebnisse unserer Analyse:

  • Der inhaltliche Geltungsbereich des EVI würde Aktivitäten umfassen, die europäische und internationale Rechtsnormen fördern und schützen, welche die pluralistische Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte garantieren. Der Vorschlag der Kommission hingegen ist zu eng gefasst. Als Fortsetzung der Programme REC und EfK beschränkt der Vorschlag die Unterstützung auf die Förderung spezifischer EU-Rechtsakte und -Politiken oder -Maßnahmen auf transnationaler oder Unionsebene.
  • Zu den vom EVI unterstützten Aktivitäten gehören Advocacy, Watchdog-Aktivitäten, Überwachung und Berichterstattung an internationale Aufsichtsbehörden, Rechtsstreitigkeiten, öffentliche Mobilisierung und öffentliche Aufklärung. Der EVI würde auch die Fähigkeit des Nichtregierungssektors stärken, effektiver mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Der Vorschlag der Kommission umfasst diese Aktivitäten nicht und unterstützt weitgehend die gleichen Aktivitäten wie die Programme REC und EfC.
  • Das EVI würde auf der Grundlage einer flexibleren Auslegung der EU-Haushaltsordnung operationelle Mittel für NRO bereitstellen, um Hindernisse für NRO an der Basis wie Förderfähigkeit und Kofinanzierungsanforderungen sowie Meldepflichten zu beseitigen. Dies könnte durch den Einsatz von Vermittlungsstellen erreicht werden, die Mittel an kleinere NRO weiterleiten würden. Der Vorschlag der Kommission sieht keine flexiblere Auslegung der Haushaltsordnung vor, die bisher eng ausgelegt wurde, um gerade Basisorganisationen effektiv auszuschließen.
  • Die Begünstigten des EVI wären NRO, die sich für den Schutz und die Förderung der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union genannten Werte einsetzen. Die Höhe des EVI würde der finanziellen Unterstützung entsprechen, die die EU den NRO zur Förderung dieser Werte in Drittländern gewährt. Das entspricht rund 2 Mrd. EUR über einen Zeitraum von 7 Jahren. Der Vorschlag der Kommission sieht ein Budget von 641 Mio. EUR vor, das nicht ausschließlich für die Unterstützung von NRO bestimmt ist, da es jeder (öffentlichen oder privaten) Rechtsperson in den Mitgliedstaaten sowie einer Vielzahl von Drittländern und internationalen Organisationen offensteht.

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