1. Die Rute
Die Europäische Kommission ist die Hüterin ihrer Normen und Werte und kann vor dem EU-Gerichtshof Klage gegen EU-Länder erheben, die gegen diese Normen und Werte verstoßen. Sie hat diese Befugnis bereits genutzt, um gegen einige der Gesetze vorzugehen, die sich Orbán ausgedacht hat, um gegen Menschenrechtsgruppen vorzugehen. Sie hat es jedoch versäumt, den EU-Gerichtshof zu veranlassen, dringende Maßnahmen zu ergreifen, um irreparable Schäden zu vermeiden, und beschloss, in anderen ernsthaft problematischen Fragen nicht tätig zu werden, darunter die so genannte "spezielle Einwanderungssteuer", die nichts anderes ist, als eine massive Beschränkung der Redefreiheit und der täglichen Arbeit von Menschenrechtsgruppen. Jetzt muss sie mutiger werden, und zwar schnell.
Ungarns Notstandsgesetz verstößt in mindestens zweierlei Hinsicht gegen EU-Vorschriften, die es der Europäischen Kommission ermöglichen, dagegen vorzugehen.
Die Androhung von Haftstrafen für Journalisten und Aktivisten wird Medienunternehmen, Journalisten und Aktivisten davon abhalten, in und über Ungarn zu arbeiten. Das verstößt gegen die Regeln des Binnenmarktes, insbesondere gegen das Recht, in allen EU-Ländern stabil oder vorübergehend Tätigkeiten aufzunehmen und auszuüben (Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr). Da diese Maßnahmen unter EU-Recht fallen, verstößt das Notstandsgesetz auch gegen die Bestimmungen der Charta der Grundrechte über die Meinungs- und Informationsfreiheit.
Die weitreichenden Befugnisse Orbáns würden es ihm auch erlauben, das EU-Recht auf nationaler Ebene außer Kraft zu setzen, was gegen den Grundsatz des EU-Grundrechts verstößt, wonach das EU-Recht den nationalen Gesetzen übergeordnet sein muss. Durch die Verhinderung von Nachwahlen auf unbestimmte Zeit kann das Gesetz auch Bürger daran hindern, die ihnen durch das EU-Recht gewährten Grundrechte wie das aktive und passive Wahlrecht bei EU- und Kommunalwahlen auszuüben.
2. Den Geldhahn zudrehen
Orbán ist zur Finanzierung seiner Oligarchen stark auf EU-Gelder angewiesen. Den Geldfluss zu stoppen, würde es ihm schwerer machen, ihre Loyalität zu sichern. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die EU-Mittel für Länder mit ernsthaften Rechtsstaatsproblemen zu kürzen. Die Regierungen im EU-Rat und das EU-Parlament müssen sich jetzt ranhalten und diesen Vorschlag umsetzen.
In der Zwischenzeit könnte die Europäische Kommission die Befugnisse, die sie bereits hat, nutzen, um EU-Strukturfonds für Regierungen auszusetzen, die nicht über angemessene Garantien verfügen, um sicherzustellen, dass sie legal ausgegeben werden. Alternativ könnte die Kommission den Geldfluss auf der Grundlage von Regeln für eine aufrichtige Zusammenarbeit aussetzen. Viel deutlicher als jetzt könnte Orban kaum zeigen, dass er bereit ist, aktiv gegen eines der Hauptziele der EU vorzugehen, das darin besteht, EU-Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu fördern.
3. Förderung der Demokratie an der Basis
Obwohl politischer Druck von oben nach unten wichtig und notwendig ist, ist es nicht möglich, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu schützen, wenn sie nicht auch von der Basis unterstützt werden. Das kommende Programm "Rechte & Werte" würde es der EU ermöglichen, Menschenrechts- und Demokratiegruppen zu unterstützen und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und zu mobilisieren, um Angriffen auf Demokratie und bürgerliche Freiheiten zu widerstehen. Leider ist das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Budget viel zu klein, um Menschenrechts- und Demokratiegruppen die Unterstützung zu geben, die sie brauchen. Es wird ein Budget erforderlich sein, das dem vom EU-Parlament vorgeschlagenen Paket von 1,8 Milliarden Euro mehr entspricht.
4. Die Pressefreiheit entschlossen verteidigen
Die EU bekräftigt häufig ihr Engagement für die Verteidigung von Medienfreiheit und Pluralismus. Aber die Überwachungsinstrumente und Expertendiskussionen, auf die sie sich dabei stützt, haben die unabhängigen Medien Ungarns nicht vor Orbáns brutaler Unterdrückung bewahrt. Es gibt viele konkrete Dinge, die die EU tun könnte, um etwas zu bewirken.
Die Europäische Kommission könnte strenge EU-Regeln aufstellen, um unabhängige Medien vor missbräuchlichen Klagen zu schützen. Unabhängige Medien könnten mit EU-Geldern gefördert werden, um in der gesamten Union pluralistische, unabhängige und freie Medien wiederherzustellen. Die Kommission könnte mit Hilfe der EU-Vorschriften über den freien Marktwettbewerb Regierungen sanktionieren, die versuchen, die Kontrolle über Medienunternehmen zu übernehmen.
5. Das Verfahren nach Artikel 7 auf die nächste Stufe bringen
Artikel 7 des EU-Vertrags ermöglicht die Verhängung schwerwiegender politischer und wirtschaftlicher Sanktionen gegen EU-Länder, die die Werte der EU verletzen. Nachdem die Europäische Kommission sich dazu nicht bereit zeigte, leitete das EU-Parlament im September 2018 das Verfahren gegen Ungarn ein. Die Diskussionen im EU-Rat zogen sich jedoch in die Länge, so dass Artikel 7 ein leere Worthülse blieb. Die Europäische Kommission sollte eine entschlossene Haltung einnehmen und den Vorschlag des Europäischen Parlaments mit einer evidenzbasierten Analyse unterstützen, wie sie es bei Polen getan hat. Und die Regierungen sollten aufhören zu reden und mit Abstimmungen beginnen, um Sanktionen zu identifizieren, die Orbán zum Nachdenken anregen. Kompromisse haben die Zerstörung der Demokratie nicht gebremst.
Was aber, wenn die EU auch diesmal nachgibt?
Ungarns Notstandsgesetz ist in vielerlei Hinsicht katastrophal. Das Gesetz ermöglicht es Orbán, per Dekret und ohne parlamentarische Kontrolle zu regieren und bestimmte Gesetze willkürlich auszusetzen. Der Ausnahmezustand hat keinen Endtermin, und die Regierung kann ihn von sich aus unbegrenzt verlängern. Das Gesetz führt auch einen neuen Straftatbestand ein, der es ermöglicht, Journalisten und Aktivisten, die die Regierung kritisieren, zu inhaftieren.
Das Notstandsgesetz lößte bei Bürgerrechtsgruppen in Ungarn blankes Entsetzen aus. Das Coronavirus bringt viele Herausforderungen für die Gesellschaft mit sich, und wie wir hier bereits erläutert haben, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Bekämpfung der Pandemie, dass die Menschen ihre Rechte wahrnehmen können, um von der Regierung die besten Entscheidungen und den besten Einsatz öffentlicher Mittel zu fordern. Indem sie die Demokratie und die bürgerlichen Freiheiten einschränkt, entzieht die Regierung der Öffentlichkeit genau die Instrumente, die es ihr ermöglichen, während der Pandemie wirksame Lösungsstrategien einzufordern.
Angesichts der fortschreitenden Erosion der demokratischen Normen, für die Orbán während seiner zehnjährigen Regierungszeit verantwortlich war, überrascht es nicht, dass die ungarische Regierung nur wenige Tage nach der Verabschiedung des drakonischen Gesetzes bereits autoritäre Maßnahmen zur weiteren Unterdrückung abweichender Meinungen und zur Einschränkung der Menschenrechte vorantreibt. Orbán ist bereit für ein erneutes hartes Durchgreifen gegen die letzten Reste unabhängiger Medien und hat einen Versuch unternommen, den Bürgermeistern die Macht zu entziehen - die einzigen politischen Positionen, die seine Gegner gewinnen konnten, nachdem Orbáns Partei die nationalen Wahlen manipuliert hatte. Orbán versucht nicht einmal zu verbergen, dass er das Notstandsgesetz nutzen wird, um Hass gegen Minderheitengruppen zu schüren - auf dem Tisch liegt ein Gesetzentwurf, der unter anderem die rechtliche Anerkennung von Transgendern in Ungarn verbieten würde. Und das bereits in der ersten Woche seit der Verabschiedung des Gesetzes.
Gibt es Hoffnung?
Der Europarat, die Vereinten Nationen und die OSZE haben öffentlich ihre ernsthafte Besorgnis über das ungarische Notstandsgesetz zum Ausdruck gebracht. Wie steht es um die EU?
Der Präsident des EU-Parlaments und die Staats- und Regierungschefs einiger EU-Mitgliedstaaten haben Ungarn kritisiert, darunter auch Deutschlands Staatsminister für Europa. Deutschland wird in einigen Monaten die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. Das macht es weniger unwahrscheinlich, dass wir im Vergleich zu anderen EU-Ratspräsidentschaften wie der bulgarischen und kroatischen Entwicklungen zu Artikel 7 sehen könnten.
Andererseits hatten die 16 Regierungen, die eine gemeinsame Erklärung unterzeichneten, in der sie ihre Besorgnis über "bestimmte" Notfallmaßnahmen zum Ausdruck brachten, noch zu viel Angst, um Ungarn beim Namen zu nennen. Und Orbán machte sich über ihre Angst lustig, indem er Ungarn später der Erklärung beitreten lies. Keine guten Aussichten also für Artikel 7.
Eine Erklärung der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu den Notstandsmaßnahmen richtete sich ebenfalls an Ungarn, aber auch sie wagte es nicht, das Land beim Namen zu nennen. Man fragt sich, ob das bedeutet, dass der EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit Didier Reynders, wirklich die Unterstützung seiner Chefin genießt, wenn er sagt, dass er das ungarische Notstandsgesetz bewertet.
Werden die Bemühungen der EU wieder einmal durch politische Spielchen vereitelt? Orbán ist nach wie vor Mitglied der Europäischen Volkspartei (EVP), der größten der Fraktionen. Von der Leyen gehört - wie der ehemalige Kommissionspräsident Juncker - auch dieser Fraktion an.
Und könnte Orbán aus der EVP austreten? Es herrscht große Unruhe in der Fraktion. Aber die EVP will die Sitze im Europäischen Parlament nicht verlieren. Vielleicht könnte eine Vereinbarung zwischen der EVP und anderen großen Fraktionen im EU-Parlament - sich gleichzeitig von ihren faulen Äpfeln zu trennen, so dass niemand davon profitiert - ausreichen. Aber das könnte schwierig zu vermitteln sein.
#MenschenrechteUnterKorona
#HumanRightsUnderCorona