Die Europaabgeordneten haben am Mittwoch in einer Resolution die polnische Regierung aufgefordert, die Rechtsstaatlichkeits-Empfehlungen der EU-Kommisson zu befolgen. Andernfalls könnte das so genannte Artikel-7-Verfahren eingeleitet werden. Polen hat es bisher versäumt, auf die Bedenken der Kommission zu den bereits 2015 begonnenen Rechtsreformen zu reagieren. Daher hat die Kommission beschlossen, Artikel 7 auszuarbeiten, der ratifiziert wird, wenn die Maßnahmen nicht rückgängig gemacht werden. Insbesondere Änderungen bei Allgemeinen Gerichten und Rentenalter für Richter werden kritisiert.