Die Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings – GRETA) bewertet in ihrem siebten Gesamtbericht die Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels im Zusammenhang mit der Ausbeutung von Arbeitskräften in der EU.
Die zu diesem Thema erhobenen Daten können einerseits dabei helfen zu ermitteln, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen, und darüber hinaus weitere Informationen über die Opfer und die Bekämpfung des Menschenhandels liefern.
Arbeitsausbeutung
GRETA wurde gemäß Artikel 36 der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels gegründet, um die Umsetzung der Konvention durch die Vertragsparteienzu überwachen. Die 15 Mitglieder der Gruppe sind unabhängig und unparteiisch in der Ausübung ihrer Funktionen tätig.
In diesem 7. Gesamtberichthebt GRETA die besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit Formen des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung von Arbeitskräften hervor. Die Ausbeutung von Arbeitskräften wurde bewusst zu einem thematischen Schwerpunkte gemacht, weil GRETA aufgefallen war, dass die Verpflichtungen des Übereinkommens nicht eingehalten werden und viele Opfer des Menschenhandels nicht als solche erkannt werden, weshalb ihnen auch kein Zugang zu Hilfe und Schutz gewährt wird.
Indem der Bericht die Formen des Zwangs, die dem Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung von Arbeitskräften zugrunde liegen, ans Licht bringt, leistet er einen wichtigen Beitrag zum gesetzlichen Rahmen des europäischen Menschenrechts. Darüber hinaus machen die Ergebnisse von GRETA deutlich, dass viele inländische Gerichte die Schwere der Ausbeutung von Arbeitskräften oder den Zusammenhang mit Menschenhandel nicht vollständig verstehen.
Die Situation in Italien
In dem Bericht über Italien stellte GRETA fest, dass die Aufdeckung von Opfern von Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung von Arbeitskräften besonders kompliziert ist, da die informelle Wirtschaft in bestimmten Sektoren sehr groß und insbesondere in der Landwirtschaft, im Baugewerbe und in der Textilindustrie eine hohe Zahl irregulärer Migranten tätig ist.
Daher forderte GRETA die italienischen Behörden auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Anfälligkeit irregulärer Migranten für Menschenhandel zu verringern. Außerdem fordert die Expertengruppe die italienischen Behörden auf, die Auswirkungen der Einwanderungsvorschriften auf die Identifizierung und den Schutz der Opfer von Menschenhandel und die Verfolgung von Straftätern genau zu untersuchen.
GRETA schlägt ferner vor, wirksame Strategien und Programme zur Verhütung des Menschenhandels zu entwickeln oder zu verstärken, insbesondere für die Menschen, die am stärksten vom Menschenhandel betroffen sind. Die Anfälligkeit für Ausbeutung und Menschenhandel wird durch eine Kombination von Faktoren bestimmt, von denen viele strukturell bedingt sind und mit der Wirtschafts-, Arbeits- und Einwanderungspolitik zusammenhängen.
In Italien hat das Gesetz Nr. 199 vom 29. Oktober 2016 ("Bestimmungen zur Bekämpfung des Phänomens der Schwarzarbeit, der ausbeuterischen Arbeit in der Landwirtschaft und der Neuordnung der Löhne in der Landwirtschaft") den Artikel 603-bis des Strafgesetzbuches dahingehend verschärft, dass dieser mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und sechs Jahren (oder bis zu acht Jahren Freiheitsstrafe, wenn ein Arbeitnehmer Gewalt oder Drohungen ausgesetzt ist) und einer Geldstrafe von 500 bis 1000 Euro für jeden betroffenen Arbeitnehmer bestraft werden kann.
Mit dem Gesetz wurde auch die administrative Verantwortung von juristischen Personen und die obligatorische Beschlagnahme von Geld, Waren und Gewinnen eingeführt. Arbeitnehmer, die Opfer von Straftaten geworden sind, die unter dieses Gesetz fallen, können Gelder aus dem staatlichen Fonds zur Bekämpfung des Menschenhandels beantragen und erhalten.