Das Projekt "In Limine".
Das Projekt "In Limine" ("An der Grenze") wurde im März 2018, von CILD und dessen Mitglied ASGI (Association for Juridical Studies on Immigration) sowie IndieWatch und ActionAid ins Leben gerufen. Im Hotspot auf der italienischen Insel Lampedusa deckten die am Projekt beteiligten Partner eine Situation auf, die durch schwere Verletzungen der Rechte der ausländischen Bürger gekennzeichnet ist, die auf der italienischen Insel anlanden.
Diese Delegation hat tiefgreifende Unregelmäßigkeiten in den von ihr überwachten Hotspots festgestellt. Ihre Beobachtungen wurden anschließend zusammengefasst in dem Bericht "Scenari di frontiera: l'approccio hotspot e le sue possibilios evoluzioni alla luce del caso Lampedusa" ("Grenz-Szenarien: Der Hotspot Ansatz und seine mögliche Entwicklung im Lichte des Falls Lampedusa").
Schwerwiegende Verstöße
Allgemein gesagt, wurden an den Hotspots mehrere besorgniserregende Situationen beobachtet, wie informelle Inhaftierung und Einschränkung der persönlichen Freiheit, problematische materielle Bedingungen, fehlende Informationen über den Rechtsstatus und den Zugang zum internationalen Schutzverfahren. Dies gibt Anlass zu ernster Sorge über die willkürliche Trennung zwischen Asylbewerbern und den so genannten "Wirtschaftsmigranten" und die unzureichende Anwendung bestehender Garantien für den Jugendschutz.
Auch bei den Informationen über die Möglichkeit, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen wurden erhebliche Verstöße festgestellt. Viele der befragten Ausländer hoben hervor, dass es an Informationen über ihren Rechtsstatus und über den Zugang zum internationalen Schutzverfahren mangelt, was gegen die Anforderungen des italienischen Rechts verstößt.
Erlass Einwanderung und Sicherheit
Am 24. September verabschiedete der Ministerrat einstimmig das von Minister Salvini vorgeschlagene Dekret über Einwanderung und Sicherheit, das sogenannte "Salvini-Dekret". Mit diesem Erlass werden einige der von der Delegation an den Hotspots festgestellten illegalen Praktiken in nationales Recht umgesetzt, was die Ausübung des Asylrechts beeinträchtigen könnte.
Einige der durch die Verordnung eingeführten Regeln scheinen tatsächlich darauf abzielen zu wollen, das Funktionieren von Hotspots neu zu definieren. Insbesondere drei Profile deuten auf eine mögliche weitreichende Entwicklung der Einschränkungen des Asylrechts hin.
Erstens wird eine Änderung in Bezug auf die Inhaftierung in HLWs (Centri di Permanenza per il Rimpatrio, Rückkehrhaftanstalten) festgestellt. Das Salvini-Dekret gemäß Artikel 2 erhöht die maximale Haftzeit von Asylbewerbern in diesen Zentren auf 180 Tage, falls sie nicht identifiziert werden. Dies erhöht die Haft um bis zu 30 Tage, in denen die Identität und Staatsbürgerschaft von Asylbewerbern überprüft werden soll.
Zweitens, ein weiterer durch das Dekret geänderter Punkt betrifft den beschleunigten Antrag an der Grenze beim Verfahren zur Beurteilung des Asylantrags.
Schließlich werden Ausländer, die einen Ausweisungsbefehl erhalten haben, an "ungeeigneten" Orten festgehalten. Artikel 3 des Salvini-Dekrets sieht vor, dass Asylbewerber für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen in den Hotspots und für höchstens 180 Tage in den HLW festgehalten werden können. Darüber hinaus sieht Artikel 4 vor, dass irreguläre Einwanderer auf Ersuchen des Polizeichefs in Grenzposten festgehalten werden können, wenn in den HLW keine Plätze verfügbar sind, mit richterlicher Genehmigung und auf Ersuchen des Polizeichefs.
Das Gesetzesdekret Nr. 113/2018 lässt es umso dringlicher erscheinen, die innerhalb der Hotspots stattfindenden Verfahren sichtbar und transparent zu machen, um Missbrauch und Menschenrechtsverletzungen zu reduzieren.