Freispruch in Amsterdam
Der Angeklagte war zuvor vom Vorwurf der Beleidigung von Muslimen freigesprochen worden. Er hatte seine Äußerungen in dem Dokumentarfilm "Wilders, der Film" gemacht. Das ranghöchste Berufungsgericht der Niederlande, der 'Hoge Raad' wies am 10. April das Urteil des Amsterdammer Gerichts mit der Begründung zurück, dieses habe den Fall nicht richtig beurteilt und seine Entscheidung nicht ausreichend begründet.
Der Angeklagte machte seine Aussagen in einem 2010 ausgestrahlten Dokumentarfilm über Geert Wilders, in dem er auch als Unterstützer des rechtsextremen Politikers vorgestellt wurde. Unter anderem sprach er von Arabern als "Arschfreunden", die auch "kleine Jungs ficken", weil "das in ihrer Kultur normal ist".
Das Berufungsgericht von Amsterdam sprach den Mann vom Vorwurf der Gruppenbeleidigung frei. Das Gericht beurteilte die gemachten Aussagen zwar durchaus als absolut beleidigend für Muslime, allerdings handele es sich bei den im Rahmen der öffentlichen Debatte gemachten Aussagen nicht um 'unnötigen Missbrauch', weil sie nicht zu Hass, Gewalt, Diskriminierung oder Intoleranz aufriefen. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Freispruch nicht zu und legte beim Hohen Rat Berufung ein.
Teil der öffentlichen Debatte?
Der Hohe Rat sagte, dass bei der Beurteilung, ob eine Aussage strafrechtlich anstößig sei, der Wortlaut dieser Aussage und der Kontext, in dem sie abgegeben wurde, berücksichtigt werden müssten. Darüber hinaus sei unter anderem zu prüfen, ob die Aussage zur öffentlichen Debatte beitragen könne und ob sie nicht unnötig missbräuchlich ist.
Der Hohe Rat stellte weiter fest, dass der vom Amsterdamer Gericht verwendete Beurteilungsrahmen, in dem lediglich geprüft wurde, ob die Äußerungen des Verdächtigen, der nicht als Politiker gilt, zu Hass, Gewalt, Diskriminierung oder Intoleranz aufstacheln, diesen Standard nicht erfüllt. Außerdem habe das Amsterdamer Gericht nicht hinreichend dargelegt, warum es die Äußerungen des Angeklagten im Hinblick auf ihren Wortlaut nicht als unnötig missbräuchlich eingestuft hat.
Der Hohe Rat hat daher den Fall an den Berufungsgerichtshof von Amsterdam zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.