Der T-Ausschuss bringt NGOs, Juristen und Wissenschaftler zusammen, die sich mit der Frage beschäftigen, wie sich die Politik der Terrorismusbekämpfung auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten auswirkt.
Anti-Terror-Gesetzgebung wird in Reaktion auf Anschläge verschärft
Die belgische Gesetzgebung wurde im Laufe der Jahre verschärft, insbesondere in jüngster Zeit, nachdem Frankreich und Belgien von Terroranschlägen heimgesucht wurden. Die Gesetze wurden mit dem erklärten Ziel der Terrorismusbekämpfung verschärft. Dieser Kampf ist gewiss unerlässlich, aber er darf nicht auf Kosten der Achtung der Grundrechte geführt werden. Da es keine nationale Menschenrechtsinstitution gibt, die für die Überwachung der Auswirkungen solcher Maßnahmen auf die Menschenrechte zuständig ist, hat es sich der T-Ausschuss zur Aufgabe gemacht, zu beurteilen, ob Belgien seinen Menschenrechtsverpflichtungen nachkommt.
Terrorismus bedeutet vor allem auch die Leugnung dieser Freiheiten und Grundrechte. Das Aufzwingen politischer Ansichten oder religiöser Überzeugungen mit gewaltsamen Mitteln gegenüber unschuldigen Menschen läuft darauf hinaus, die Grundlagen eines jeden Rechtsstaates zu verneinen. Deshalb bedeutet der Kampf gegen den Terrorismus auch, dass wir die Grundfreiheiten schützen und durchsetzen müssen. Die Menschenrechte bieten nicht nur einen Rahmen für eine angemessene, effiziente und faire Antwort auf den Terrorismus, sondern gewährleisten auch die Achtung unserer Grundrechte und -freiheiten.
Die Strafverfolgung mit nie dagewesenen Befugnissen, bei gleichzeitig schwindender gerichtlicher Kontrolle
Trotzdem wurden in Belgien im Namen der nationalen Sicherheit immer wieder Grundrechte in Frage gestellt. Und die Legitimität einer Antwort auf den Terrorismus, die fast ausschließlich auf Repression beruht, bleibt fraglich. Es stellt sich auch die Frage, ob dieses Modell wirklich effizienter ist. Die Problematik hat sich als komplexer erwiesen, und polizeiliche Maßnahmen allein werden sie nicht lösen. Eskalierende Sicherheitsmaßnahmen, die jetzt zu einer politischen Priorität erklärt wurden, müssen vielmehr als Eingeständnis des demokratischen Versagens gesehen werden.
Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung nehmen die Mittel und Befugnisse der Staatsanwaltschaft, der Polizeibehörden und der Geheimdienste in einem noch nie dagewesenen Tempo und manchmal ohne Beteiligung der Justiz zu. Dadurch ist das demokratische Gleichgewicht, das bei repressiven Maßnahmen herrschen sollte, gefährdet. Aus diesem Grund spielen unabhängige und unparteiische Richter als Garanten der Grundfreiheiten eine entscheidende Rolle.
Umstrittene Maßnahmen werden heftig und schnell durchgesetzt, aber auch der Widerstand von Politikern und Richtern wächst
Die beschlossenen Maßnahmen verletzen durchaus auch verschiedene Grundrechte, die uns alle betreffen, wie die Redefreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre.
In seinem Bericht untersucht der T-Ausschuss eine Reihe von Antiterror-Maßnahmen und -Richtlinien, die in den letzten Jahren verabschiedet wurden. Er analysiert auch die Präventionsmechanismen im Kampf gegen den Terrorismus, beleuchtet und unersucht die Rechte von Ausländern in diesem Zusammenhang und er untersucht die Haftbedingungen und die Behandlung von radikalisierten Gefangenen. Schließlich werden einige internationale Aspekte des Kampfes gegen den Terrorismus angesprochen, wie z.B. der Schutz belgischer Bürger, die in Gefangenenlagern in Nordsyrien inhaftiert sind, schließlich wird diese besondere Situation vor dem Hintergrund des Völkerrechts untersucht.
Kurzum, der T-Ausschuss stellt in seinem gesamten Bericht fest, dass wir eine intensive Entwicklung kontroverser Maßnahmen und Regelungen erleben, die aber auch von einem ebenso intensiven politischen und juristischen Widerstand begleitet wird.
Der Bericht ist hier verfügbar (auf Französisch und Niederländisch)