Nach den Enthüllungen, dass belgische Unternehmen Sarin-Gaskomponenten nach Syrien geliefert haben, erhöhen Menschenrechtsorganisationen den Druck auf die Regierung. Diese muss gegen Waffenexporte in Länder vorgehen, die solche Waffen gegen die Zivilbevölkerung einsetzen.
Das Liberties Mitglied The League of Human Rights (LDH) und CNAPD fordern das Finanzministerium auf, den belgischen Zolldienst anzuweisen, geplante Waffenexporte nach Saudi-Arabien abzulehnen, da das Land in den aktuellen Krieg im Jemen involviert ist.
Sarin für Syrien
Die belgische Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung hat am 18. April erklärt, dass sie ein Gerichtsverfahren gegen drei belgische Unternehmen einleitet, die chemische Produkte nach Syrien exportiert und damit gegen das geltende Waffenembargo verstoßen haben. Die chemischen Komponenten werden benötigt, um die chemische Massenvernichtungswaffe Sarin-Gas herzustellen.
Durch den Export haben die drei Unternehmen eindeutig gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Landes verstoßen. Glücklicherweise scheint der belgische Zoll die Schwere eines solchen Verstoßes gegen das Völkerrecht in vollem Umfang erkannt zu haben und verurteilt den Export von chemischen Komponenten an das repressive und gewalttätige Regime in Syrien, das die eigene Bevölkerung massakriert.
Kriegswaffen für Saudi-Arabien
Andere Produkte haben allerdings, unter Verletzung des Völkerrechts, das belgische Territorium bereits verlassen, wie zum Beispiel in Wallonien hergestellte Waffen, die im Januar 2018 nach Saudi-Arabien exportiert wurden. Diese Waffen, die sowohl leichte Waffen als auch Kriegswaffen (wie Panzergeschütztürme, Raketenteile etc.) umfassen, wurden in die Liste der Ausfuhrgenehmigungen aufgenommen, die der Ministerpräsident der wallonischen Regierung im Oktober 2017 erteilt hatte. Diese Lizenzausfuhren sind noch Gegenstand eines von LDH und CNAPD eingeleiteten Verfahrens zur Aussetzung und Nichtigerklärung vor dem Staatsrat, dem Obersten Verwaltungsgericht Belgiens.
Bisher haben weder die wallonische Regierung noch der Staatsrat die Dringlichkeit bestritten, die diese beiden Organisationen von Anfang an betont haben. Alle sind sich über die unumkehrbaren Folgen dieser Waffenausfuhren einig: die Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten der Menschen (die von der Regierung Saudi-Arabiens systematisch begangen werden), der mögliche Einsatz wallonischer Rüstungsgüter bei der innerstaatlichen Repression oder im Rahmen eines bewaffneten Konflikts oder die Gefahr, dass diese Waffen (oder andere, ausgemusterte Waffen, die durch diese neuen Waffenimporte ersetzt werden) in die Hände terroristischer Gruppen fallen.
Waffenexporte aussetzen
Nach Artikel 78/12 des Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsteuergesetzes muss der Zolldienst die Genehmigung von Ausfuhren verweigern, die Waren enthalten, die Verboten oder restriktiven Vorschriften unterliegen.
Darüber hinaus enthielten die Waffenausfuhrgenehmigungen, die der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung am 18. Oktober 2017 erteilt hatte, alle eine Bedingung, unter der "die Gültigkeit dieser Genehmigung ausgesetzt wird, wenn das Empfängerland in einen internationalen oder innerstaatlichen Konflikt verwickelt ist", was eindeutig der Fall von Saudi-Arabien ist, das eine der Militärkoalitionen anführt, die sich derzeit im Jemen im Krieg befinden.
Angesichts der Tatsache, dass Saudi-Arabien in einen solchen Konflikt verwickelt ist, fordern LDH und CNAPD den belgischen Zoll auf, die vom Ministerpräsidenten Walloniens verhängte Aussetzungsmaßnahme umzusetzen und damit die Lieferung von Waffen an das Königreich Saudi-Arabien auszusetzen.
Wenn sie dies nicht tun, werden die belgischen Behörden sehr wahrscheinlich für die Nichteinhaltung dieser Klausel zur Verantwortung gezogen.