Bezug nehmend auf den am 19. Februar 2020 eingereichten dringenden Antrag begrüßen Actions for Peace and Democracy (CNAPD), die Belgische Liga für Menschenrechte (LDH), Vredesactie sowieAmnesty International die Entscheidung des belgischen Staatsrates, die Entscheidung des Ministerpräsidenten der Wallonischen Region aufzuheben, durch die Waffenexportlizenzen für Saudi-Arabien an mehrere belgische Waffenfirmen (FN Herstal, Mecar et John Cockerill Defense) erteilt worden wären.
"Heute hat der Staatsrat eine wichtige Entscheidung getroffen. Mit diesem Urteil wird es für die Region Wallonien und deren Ministerpräsident Elia Di Rupo immer schwieriger, Waffenexportlizenzen für Saudi-Arabien zu erteilen, ein Land, das eine Koalition im Krieg im Jemen anführt und im Verdacht steht, Kriegsverbrechen begangen zu haben", erklärten die Vertreter der Nichtregierungsorganisationen. "Darüber hinaus begrüßen wir die Tatsache, dass der Staatsrat die saudische Nationalgarde ausdrücklich als einen nicht zuverlässigen Empfänger benannt hat und damit anerkennt, dass das Risiko eines Einsatzes dieser Waffen im Zusammenhang mit dem Jemenkrieg aufgrund der Verwicklung der Nationalgarde in diesen Konflikt weiterhin hoch ist".
Der Staatsrat befand, dass die Entscheidung des wallonischen Ministerpräsidenten, Waffenexportlizenzen zu erteilen, gegen die Bedingungen des humanitären Völkerrechts verstößt, die im wallonischen Erlass vom 21. Juni 2012 über die Ein-, Aus- und Durchfuhr und den Transfer von zivilen Waffen und verteidigungsbezogenen Gütern festgeschrieben sind.
Es hat sich gezeigt, dass die "Meinungskommission", die von der wallonischen Regierung zu den Waffenexportlizenzen für Saudi-Arabien konsultiert wurde und welche Gegenstand des dringenden Ersuchens der NGOs waren, wiederholt negative Stellungnahmen hinsichtlich der Einhaltung mehrerer Bestimmungen desselben wallonischen Erlasses abgegeben hat, insbesondere hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, der Situation in der Region und der Einhaltung des Völkerrechts.
Zur Rechtfertigung seiner Entscheidung verwies der Staatsrat auch auf den Waffenhandelsvertrag, den Belgien am 3. Juni 2014 ratifiziert hat, und insbesondere auf den Artikel, wonach sich jeder Staat vor dem Transfer von Waffen in ein Drittland vergewissern muss, dass dieses Land die internationalen Menschenrechte und humanitären Rechte einhält, was auf Saudi-Arabien eindeutig nicht zutrifft.