Das belgische Verfassungsgericht hat seine Entscheidung in einer Berufung der League des Droits de l'Homme (LDH) gegen das Gesetz über die systematische Erfassung von Passagierdaten (Passenger Name Record Act, PNR), verkündet. Dieses Gesetz, das Teil einer Reaktion auf Terroranschläge in Belgien war, ermöglicht es den Behörden, die personenbezogenen Daten der Bevölkerung genau zu überwachen.
Die LDH begrüßt die Entscheidung der belgischen Justiz, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nicht weniger als zehn präjudizielle Fragen darüber vorzulegen, ob die Rechtsvorschriften mit europäischem Recht vereinbar sind. Die dem Gerichtshof vorgelegten Fragen greifen die meisten unserer Kritikpunkte auf und laufen auf die Frage hinaus, ob die Erhebung personenbezogener Daten in großem Umfang, sowie die weitreichende Überwachung von Personen wirklich verhältnismäßig sind.
Diese Art der Datenerhebung ist deshalb so beunruhigend, weil das Gesetz jeden Fluggast betrifft, unabhängig davon, ob überhaupt Hinweise dafür vorhanden sind, dass eine Person ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen könnte. Ist diese massive Erhebung von (teils auch sensiblen) Daten wirklich notwendig, um die gesteckten Ziele zu erreichen? Es stellt sich außerdem die Frage, ob diese Gesetzgebung indirekt zur Wiederherstellung der Binnengrenzen führen wird.
Wir hoffen, dass der Gerichtshof seine frühere einschlägige Rechtsprechung bestätigen wird, indem er das Recht der Bürger auf Privatsphäre schützt (wie er es in seiner Entscheidung über die Gesetzgebung zur Datenspeicherung getan hat) und dass er solche unverhältnismäßigen Instrumente der massiven Überwachung unschuldiger Bürger verurteilen wird.