Das Recht internationalen Schutz zu suchen ergibt sich aus den internationalen Verpflichtungen Belgiens, die wiederum dem Wunsch die Grundrechte zu schützen entstammen.
In Belgien ist das Asylverfahren gesetzlich streng geregelt. Allerdings stellt die Ausländerkommission der Belgian League of Human Rights (LDH) fest, dass die Behörden die ihnen vom Gesetzgeber zugestandenen Kompetenzen überschreiten.
Aktuelle Nachrichten sollten unseren Blick auf den Respekt vor den Menschenrechten und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht versperren.
Deshalb protestiert die League of Human Rightsgegen:
- Der Brief des Staatssekretärs Theo Francken, der Antragstellern, die in Belgien Schutz suchen falsche Informationen vermittelt. Die darin enthaltenen Informationen (über die Aufenthaltsdauer, die Dauer des Verfahrens, etc.) fallen ausschließlich unter die Vereinbarungen der Regierungen und sind noch nicht Gesetz. Francken spannt den Wagen vor die Pferde und dadurch handelt er mit einem Autoritarismus, der mit den Gesetzen dieses Landes nicht vereinbar ist. Außerdem behauptet er in dem Brief, dass Belgien auf "verletzliche Profile" achtet. Nach internationalen Verpflichtungen und nationalem Recht müssen "verletzliche Profile" über das Asylverfahren korrekt und detailliert informiert werden und das geschieht nicht. Der Brief des Staatssekretärs ist weder korrekt noch detailliert und er widerspricht diesen Verpflichtungen.
- Der am Abend des 25. November veröffentlichte Brief, der durch den Staatssekretär an Menschen aus Afghanistan verteilt wurde. Es stimmt nicht, dass es Afghanen nicht möglich ist, in Belgien internationalen Schutz zu beantragen. Die politische Situation in Afghanistan ist komplex und es trifft nicht zu, dass alle Afghanen nur geringe Chancen haben, einen Schutzstatus zu erhalten. Wie von der Zeitung le Soir festgestellt wurde, stehen Flüchtlinge aus Afghanistan seit Anfang des Jahres 2015 an fünfter Stelle der Rangliste der Staatsangehörigen, denen in Belgien am häufigsten Schutz gewährt wird. Es ist richtig, dass das noch lange nicht bedeutete, dass es einfach wäre Asyl zu erhalten. Vielmehr wird normalerweise erst nach einem umständlichen Hindernislauf und nach sorgfältiger Prüfung durch die Behörden Schutz gewährt.Die LDH Ausländerkommission betrachtet die Initiative des Staatssekretärs auch insofern als diskriminierend, als dass sie nur für eine Nationalität gilt und die Diskriminierung weder angemessen noch gut begründet ist.
Schließlich stellt die Kommission fest, dass dieser Brief auch an unbegleitete ausländische Minderjährige (MENA) verteilt wird und ist wegen der Missachtung dieser 'verletzlichen Profile' durch den Staatsekretär überaus besorgt.