Der Bundesgerichtshof, das oberste deutsche Gericht in Straf- und Zivilsachen, hat die Versammlungsfreiheit gestärkt. Die Richterinnen und Richter gaben einem Jesuitenpater Recht, der mit weiteren Ordensleuten auf dem Gelände eines Berliner Flughafens direkt vor einer Unterkunft für Flüchtlinge demonstrieren wollte. Die Flughafenfirma hatte dies zuvor verboten. Die nächste Mahnwache ist für den 3. Oktober geplant. Die Ordensleute setzen sich seit über 20 Jahren gegen Abschiebegefängnisse ein.