In einer gemeinsamen Erklärung machen das Liberties Mitglied La Ligue des droits de l’Homme (LDH), der Service droit des jeunes de Bruxelles (SDJ), das Comité de vigilance en travail social (CVTS) und die Haute Ecole Bruxelles Brabant (HE2B – Campus Iessid) Fachleute aus allen Bereichen auf einen erheblichen Eingriff in das Berufsgeheimnis aufmerksam. Seit dem 3. August 2017 legt Artikel 458ter des Strafgesetzbuches fest, dass das Berufsgeheimnis im Rahmen von sogenannten Fallkonsultationen aufgehoben werden kann. Aus rechtlicher Sicht ist dies äußerst fragwürdig und stellt einen erheblichen Eingriff in das Berufsgeheimnis dar.
Das Gesetz sieht vor, dass in Fällen, in denen es um den Schutz der physischen oder moralischen Integrität einer Person geht, Konsultationen zwischen der Staatsanwaltschaft, der Polizei und medizinischen, sozialen und psychologischen Mitarbeitern stattfinden können.
Dies kann zum Beispiel bei Kindesmissbrauch der Fall sein, aber auch bei Eigentumsdelikten. Es besteht durchaus die Gefahr, dass sich diese Konsultationen nicht auf Situationen extremer Gefährdung beschränken, was dazu führen kann, dass sie immer häufiger angewendet werden. Diese Kollaborationen werden ohne die Anwesenheit derjenigen, die ihr(e) Geheimnis(e) preisgeben, und ohne ihre Zustimmung durchgeführt. Sie werden auch zwischen Fachleuten organisiert, die in sehr unterschiedlichen Bereichen arbeiten, was zu weiteren Verstößen gegen das Berufsgeheimnis einlädt.
Der Schutz des Berufsgeheimnisses ist unverzichtbar
Die Macht von Polizei und Justizbeamten darf niemals absolut sein. Das Berufsgeheimnis zielt darauf ab, wesentliche Werte zu schützen, wie das Recht auf Verteidigung, das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf medizinische, psychologische und soziale Unterstützung und die Notwendigkeit, einen Raum des Vertrauens schaffen zu können.
Zusammen mit den obengenannten Organisationen hat die LDH einen Bericht veröffentlicht, der auf einem im Januar mit Fachleuten zu diesem Thema abgehaltenen Symposium basiert. Die belgischen NROs erklären gemeinsam, worum es bei dieser neuen Gesetzgebung geht und was auf dem Spiel steht. Außerdem bieten sie Fachleuten einen Katalog von Fragen an, mit denen sie sich vorbereiten können, wenn sie zu einer solchen "Fallberatung" einbestellt werden: Ist meine Teilnahme obligatorisch? Muss ich Informationen preisgeben? Welche Informationen enthält das Einbestellungsschreiben? Muss ich den Betroffenen informieren? Muss/kann ich die Anwesenheit des Betroffenen anbieten? Welche Art von Informationen können weitergegeben werden? etc.
Von diesen neuen Fallkonsultationen sind die Bereiche Jugend, Gesundheit, Justiz und Sozialhilfe betroffen und alle, die in diesen Bereichen arbeiten, müssen damit rechnen, früher oder später zu einer Konsultation eingeladen zu werden, um Informationen über betroffene Bürger auszutauschen.
Deshalb ist es für alle, die in den genannten Bereichen professionell tätig sind, wichtig, ihre Vorgehensweise zu überdenken, diese gesetzlichen Änderungen zu beachten und dabei zu berücksichtigen, dass der Schutz des Berufsgeheimnisses die Regel ist, während die Offenlegung von Informationen eine Ausnahme bleiben muss!
Nützliche Links:
- Bericht über das Symposiumim Januar (französisch) und Benchmarks für Profis.
- Videos der Redebeiträge vom Symposium.