Im November dieses Jahres organisierten die League des Droits de l’Homme (LDH), ZinTV, das Krasnyi Collective und der Fotograf Frédéric Moreau de Bellaing zum ersten Mal die Ausstellung "DON'T SHOOT", eine kollektive Fotoausstellung, die neben künstlerischen auch Bildungszwecken dient.
Die Ausstellung zeigt, wie die Polizei gegen Migranten und Bürgerbewegungen vorgeht.
Die Fotos zeigen die Polizei, die im öffentlichen Raum gegen Migranten, soziale Bewegungen und organisierte Bürger vorgeht, um zu veranschaulichen, wie das Recht dieser Gruppen auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt wird. Mit der Ausstellung soll auch eine Debatte über dieses wichtige Thema eingeleitet werden.
Die Polizei klagt vor Gericht
Im Oktober erhoben der Brüsseler Polizeibezirk und vier seiner Mitglieder (die sich auf einigen im Rahmen der Ausstellung gezeigten Fotos wiedererkannten) eine Klage gegen die drei Verbände. Die Polizisten behaupteten, die Ausstellung stelle eine Verletzung ihres Rechts auf Privatsphäre, ihres Rechts auf Kontrolle ihres Bildes und ihres Rechts auf Ehre und Ansehen dar, da sie auf den Fotos, die sie bei der Ausübung ihrer offiziellen Aufgaben im öffentlichen Raum zeigen, zu erkennen seien.
Das Brüsseler Gericht entscheidet, die Privatsphäre der Polizeibeamten sei nicht verletzt worden.
Am 24. Oktober entschied das Gericht erster Instanz in Brüssel, es gebe keine Rechtfertigung für ein Verbot der Ausstellung von (nicht-verpixelten) Fotos von Polizisten im Einsatz. Diese Entscheidung ist eine Erleichterung und nicht nur ein Sieg für die Organisatoren der Ausstellung, sondern auch ein großer Sieg für die Informationsfreiheit aller Journalisten und Bürger in Belgien.
Das Gericht erkennt die Auswirkung von Polizeieinsätzen auf die Gesellschaft an.
In seinem Urteil würdigte das Gericht die journalistischen und pädagogischen Zwecke der Ausstellung sowie die Bedeutung des angesprochenen Themas: die Berichterstattung über Polizeibrutalität, die ein Thema von öffentlichem Interesse sei. Das Gericht entschied, dass Polizeibeamte als öffentliche Personen gelten müssen, die implizit zustimmen, dass ihre Bilder zu Informationszwecken aufgezeichnet werden. Dementsprechend stellten die Fotos von Polizeibeamten in der Ausstellung keinen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Rechte dar. Das Gericht betonte auch, dass die Medien als Watchdog fungieren, wenn sie die Realität von Polizeieinsätzen widerspiegeln.
Die Organisatoren der Ausstellung müssen Schadenersatz für Texte zahlen, die den Ruf bestimmter Beamter schädigen.
Das Gericht ordnete jedoch auch an, dass die Organisatoren zwei der vier Polizisten entschädigen sollten, da die Beschreibungen der Fotos ihrem Ruf geschadet hätten. Die Organisatoren haben diese Texte jedoch nicht selbst geschrieben und prüfen eine Berufung gegen diese Entscheidung.
Auf jeden Fall bestätigte der Gerichtshof das Recht, unverpixelte Bilder von Polizeibeamten, die ihre offiziellen Aufgaben im öffentlichen Raum wahrnehmen, zu veröffentlichen. Die Organisatoren sind entschlossen, die Ausstellung "DON'T'SHOOT" weiterhin zu zeigen, um eine Debatte über dieses Thema von öffentlichem Interesse einzuleiten. Die nächste Ausstellung findet im Rahmen des Mimouna Festivals vom 30. November bis 1. Dezember 2019 im ehemaligen Josaphat-Bahnhof in Schaerbeek statt.