Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Anwendung der Untersuchungshaft wiederhalt als ein strukturelles Problem in Polen verurteilt. Dennoch weist nichts darauf hin, dass sich diese schlechte Praxis bald ändern wird. Die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte hat in dem Fall eines Mannes interveniert, der seit fast acht Jahren ohne rechtskräftiges Urteil der Freiheit beraubt wird und dessen Untersuchungshaft 29 Mal verlängert wurde. Keines der zuständigen Gerichte konnte erklären, inwiefern die fortgesetzte Anwendung der Untersuchungshaft gerechtfertigt sei.