Anwälte und andere mit dem Strafrecht, der Immigrationsgesetzgebung, dem Asylrecht, Bürger- bzw. Menschenrechten befassten Personen reagieren besorgt auf die neuen Flüchtlingsgesetze Ungarns. In einem Brief an den Botschafter Ungarns in Großbritannien, weisen die Anwälte darauf hin, dass die Einführung des Straftatbestands des illegalen Grenzübertritts gegen die Flüchtlingskonvention verstößt.Sie weisen außerdem auf zahlreiche Verletzungen der Menschenrechtskonvention in den etwa 500 Verfahren hin, die in den ersten zwei Wochen nach Inkrafttreten der neuen Gesetze stattgefunden haben.