Bei einer außerordentlichen Sitzung am 31. März 2017 erfüllte die Übergangsregierung das Wahlversprechen des neu gewählten bulgarischen Präsidenten Rumen Radev und löste das Dekret 208 vom 12. August 2016 des Ministerrates auf, was die Auflösung des Abkommens für die Integration von Ausländern, denen Asyl oder internationaler Schutz gewährt wurde, bedeutet.
Die Aufhebung verstößt eindeutig gegen die internationalen Asylverpflichtungen Bulgariens.
Als erstes muss festgestellt werden, dass die direkte Intervention des Präsidenten in die Exekutivgewalt verfassungswidrig ist. Nach der Verfassung der Republik Bulgarien hat der Präsident spezifische repräsentative Funktionen und die Bestimmung der staatlichen Politik, ganz egal in welchem Bereich, gehört nicht dazu.
Der Präsident hat kein Recht, einer Regierung, einschließlich der von ihm offiziell ernannten, direkt politische Aufgaben zuzuweisen.
Auf der anderen Seite stellt sich die Frage nach den internationalen Konsequenzen, dieses Gehorsams der Regierung nachdem die Übergangsregierung von Premierminister Ognyan Gerdschikow sich dazu entschieden hat, die Anweisungen des Präsidenten zu erfüllen.
Merkwürdige Argumente
Trotz der zahlreichen vollkommen einleuchtenden Einwände einiger Regierungsmitglieder zog die Regierung die Aufhebung durch und verletzte damit ihre internationalen Asylverpflichtungen und insbesondere die Verpflichtungen gegenüber EU und Europäischer Kommission von denen das Land erhebliche finanzielle Mittel und Unterstützung für Integrationsbemühungen erhalten hat.
Die Argumente für die Aufhebung der Verordnung sind, dass sie einigen Gemeinden und Siedlungen in denen es im Zuge der Aufnahme von Flüchtlingen zu Spannungen kam, nicht gerecht werde, aber diese Argumente sind unvernünftig. Statt Sanktionen gegen Beamte zu verhängen, die gegen die gesetzlichen Rechte von Flüchtlingen mit völlig regulärem Status verstoßen, verletzte die Regierung die Rechte der Flüchtlinge.
Die Gründe für das Fehlen einer Koordinierungsstelle und die unklaren Kriterien, die bestimmen welche Flüchtlinge für die Integration in Frage kommen, sind noch widersprüchlicher, besonders wenn die Verordnung sorgfältig analysiert wird. Sie wurde nach einer breiten institutionellen und öffentlichen Debatte verabschiedet und es ist unwahrscheinlich, dass etwas Ähnliches bis zum Ende der Woche stattfinden wird, wenn die Frist für die Annahme einer neuen Verordnung verstrichen ist.
Illegal und unmoralisch
Die Qualität dieser neuen Verordnung ist auch fraglich, denn kaum jemand glaubt, dass ein sinnvoller normativer Akt in nur wenigen Tagen verfasst werden kann. Das kann von einer Übergangsregierung weder erwartet werden, noch gehört es zu ihren Aufgaben.
Das Versagen, den Flüchtlingen trotz der finanziellen Unterstützung der EU auch nur minimale Hilfe zukommen zu lassen, um sie als aktive Bürgerinnen und Bürger in unsere Gesellschaft zu integrieren, ist nicht nur illegal und unmoralisch, sondern auch, egal wie man es wendet, vollkommen idiotisch.