Die Presse darf von Gerichten verlangen, schriftliche Urteilsgründe in anonymisierter Form zu bekommen, auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist – so das Bundesverfassungsgericht. In dem Fall ging es um die Verurteilung einer Person des öffentlichen Lebens wegen Bestechung von Abgeordneten. Ein Zeitungsverlag wollte die Öffentlichkeit darüber informieren und beantragte bei dem Gericht eine Kopie des Urteils, was das Strafgericht verweigerte. Das Bundesverfassungsgericht sah darin eine Verletzung der Pressefreiheit, die das Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 schützt.