Am 14. März hat der Ministerrat mit den Königlichen Erlass 463/2020 den Ausnahmezustand ausgerufen, das scheint jetzt schon eine Ewigkeit her zu sein. In dieser Ausnahmesituation kann die Exekutive unsere Grundrechte bis zu einem gewissen Grad einschränken, aber keinesfalls aussetzen. Dies ist das zweite Mal, dass in Spanien der Ausnahmezustand ausgerufen wurde. Das erste Mal war während eines Fluglotsenstreiks im Jahr 2010, als die Armee die Kontrolle über ihre Arbeit übernahm.
Dieses Dekret regelt eine Reihe von logistischen Fragen, wie unter anderem die Schließung von Geschäften, das Verbot, ohne gerechtfertigten Grund auf die Straße zu gehen, und die Mobilisierung der Armee. Der wichtigste Teil für Anwälte, die ständig gerichtlich und außergerichtlich tätig sind, ist jedoch zweifellos die Zweite Zusatzbestimmung, die Folgendes festlegt "Die Fristen werden ausgesetzt und die für die Verfahrensgesetze vorgesehenen Fristen für alle gerichtlichen Anordnungen werden ausgesetzt und unterbrochen". Mit anderen Worten, die gesamte gerichtliche Tätigkeit wird vollständig gelähmt.
Der nächste Absatz erwähnt eine Reihe von Ausnahmen von dieser Abschaltung des Strafrechtssystems: "Die Aussetzung und Unterbrechung gilt nicht für Habeas-Corpus-Verfahren, Verfahren in Bezug auf Dienstpflichten oder mit Gefangenen, einstweilige Verfügungen, dringende Gefängnisüberwachungsverfahren und alle vorbeugenden Maßnahmen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen oder Minderjährige".
Mit anderen Worten, der Erlass legt eindeutig fest, dass die Dienstpflicht beibehalten werden muss. Doch obwohl die Kriminalität um 50 % zurückgegangen ist, nimmt die Polizei weiterhin Menschen fest, und die Verhaftungen wegen Missachtung des Alarmzustands nehmen zu. Es ist in einem Staat, der die Rechtsstaatlichkeit achtet, nicht hinnehmbar, dass ein solcher Freiheitsentzug nicht der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Folglich haben alle Häftlinge das Recht, vor einer Justizbehörde gegen die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung Berufung einzulegen und vor einem Gericht ihre Rechte zu verteidigen.
Das Dekret legt auch fest, dass "die Richterin bzw. der Richter oder das Gericht in der Untersuchungsphase ein Verfahren vereinbaren kann, das aufgrund seiner Dringlichkeit nicht aufgeschoben werden kann". Sowohl die Dienststellen als auch die der Richterin bzw. dem Richter eingeräumte Freiheit, dringende Ermittlungsverfahren durchzuführen, schützen daher das Recht auf Verteidigung.
Theorie und Praxis stimmen jedoch nicht immer überein, und manchmal stoßen wir auf Hindernisse bei der Ausübung einer angemessenen Verteidigung. Dafür gibt es vier Hauptgründe: (1) Mangel an Ressourcen, (2) Nichtbearbeitung von Eilverfahren, (3) Rechtsunsicherheit und (4) die sich abzeichnende Kultur der Bestrafung oder des Feindstrafrechts.
1. Fehlende Ressourcen
Seit Jahren besteht eines der größten Probleme unserer Justizverwaltung im Mangel an Ressourcen. Es mangelt an Personal, neuen Einrichtungen, moderner Computerausrüstung, spezieller Ausbildung für Richter und Staatsanwälte und es gibt einer lange Liste weiterer Unzulänglichkeiten. Und jetzt, vor dem Hintergrund dieser Pandemie, fehlt auch der grundlegende individuelle und kollektive Schutz.
Rechtsanwälte werden gebeten, den Gefangenen auf den Polizeidienststellen und in den Gerichten, die naturgemäß geschlossen sind, zu helfen, ohne das wir mit Handschuhen oder Masken ausgestattet werden. Wenn wir unsere Gesundheit bewahren wollen, müssen wir die Nähe zu unseren Angeklagten vermeiden - ganz zu schweigen von körperlichem Kontakt - und so wenig Zeit wie möglich mit ihnen verbringen (was es schwierig macht, ein Klima des Vertrauens mit unseren Klienten zu schaffen, damit sie sich wohl genug fühlen, um uns ihre Version der Ereignisse im Detail zu erzählen).
Dies erzeugt ein Gefühl des Unbehagens und Misstrauens bei den Gefangenen, die nicht nur ihrer Freiheit beraubt werden, sondern sich auch bewusst sind, dass ihre Verteidigung darunter leiden kann.
Einige Richter und Staatsanwälte (die selbst oft eine gewisse Distanz zu den Gefangenen halten, wenn sie vor ihnen aussagen) werden ihrerseits versuchen, die Gefangenen schneller loszuwerden, was dazu führen kann, dass sie weniger bereit sind, die ausführliche Version der Verteidigung anzuhören.
Aus diesen Gründen haben drei der vier wichtigsten Richterverbände vor einigen Tagen ein dringendes Schreiben an die Ständige Kommission des Generalrats des Justizwesens geschickt, in dem sie davor warnen, dass sie die noch verbleibenden Aufgaben nicht erfüllen werden, wenn ihnen keine wirksamen Mittel zum Schutz der Gesundheit zur Verfügung stehen.
2. Fehlende Bearbeitung dringender Verfahren
Wie ich bereits dargelegt habe, ermöglicht das Dekret den Richtern, sich über die Handhabung aller unaufschiebbaren Eilverfahren zu einigen. Auf dem Papier ist das völlig in Ordnung. Aber in der Praxis ist es nicht leicht zu erreichen, wenn man bedenkt, dass die Gerichte nur ein Mindestmaß an Dienstleistungen aufrechterhalten und dass die Definition von "Dringlichkeit" von einem Richter zum anderen unterschiedlich sein kann.
Lassen Sie mich ein Beispiel aus der Praxis anführen, das mir kürzlich passiert ist. Die Polizei hat eine meiner Mandantinnen verhaftet. Sie beschuldigten sie, einen Beamten angegriffen zu haben, was sie entschieden bestreitet. Sie wurde vor einen Richter gebracht und dann freigelassen. Wir untersuchten den Ort ihrer Verhaftung und stellten fest, dass es dort Videoüberwachungskameras gab. Mit anderen Worten: Der Polizeieinsatz könnte aufgezeichnet worden sein, und es könnte Beweise für ihre Unschuld geben. Vor zwei Wochen bat ich das Untersuchungsgericht, die Aufnahmen beim Stadtrat anzufordern, aber mein Brief wird nicht bearbeitet. Dies ist zweifellos dringend, denn nach unserer Gesetzgebung müssen die Bilder spätestens einen Monat nach der Aufnahme gelöscht werden, wenn kein Richter sie zuerst anfordert. Deshalb habe ich vor einigen Tagen ein diensttuendes Gericht gebeten, sie anzufordern, aber es hat den Antrag mit der Behauptung abgelehnt, es sei nicht zuständig. Das bedeutet, dass ich den Antrag bis zum Überdruss wiederholen muss, oder ich riskiere den Verlust von Beweisen, die für die Interessen meiner Klientin lebenswichtig sind.
Die Lähmung der Gerichte hat unbestreitbare Folgen für das Recht auf Verteidigung. Beweise können verschwinden oder an Qualität verlieren. Und ich beziehe mich nicht nur auf Aufnahmen. Im Laufe der Zeit können Zeugen nach und nach Details vergessen, die sie zum Zeitpunkt der Ereignisse wahrgenommen haben, bis hin zum Verlust der Glaubwürdigkeit oder der Wirksamkeit.
Sicherlich wird die Anhäufung von Fällen, mit denen wir konfrontiert sein werden, wenn wir wieder zur Normalität zurückkehren, eine größere Verzögerung verursachen als die, unter der wir leider schon vorher in unserem Justizsystem zu leiden hatten, mit der daraus resultierenden Verschlechterung des Wertes der Beweismittel.
3. Die Rechtsunsicherheit
Auch wenn das Problem, auf das ich mich im vorigen Abschnitt bezogen habe, nicht auf das Notstandsdekret zurückzuführen ist, dieser dritte Punkt ist es gewiss: In meiner Kanzlei gehen zahlreiche Fälle von Bürgern ein, die die Polizei aus subjektiven und willkürlichen Gründen, d.h. aufgrund der großen Verwirrung, die sowohl bei den Bürgern als auch bei den Strafverfolgungsbehörden darüber herrscht, was rechtlich durchsetzbar ist und was nicht, sanktionieren will.
Wir haben zum Beispiel Anrufe von Bürgern erhalten, die auf dem Weg zur Arbeit von der Polizei angehalten und gebeten wurden, eine Bescheinigung des Unternehmens vorzulegen, die ihre Funktionen und Arbeitszeiten bestätigt, die sie aber nicht hatten. Als sie dies der Polizei erklärten, verfügten die Beamten Sanktionen. Auch wenn es sicherlich wünschenswert ist, eine Bescheinigung mit sich zu führen, da sie uns allen das Leben erleichtern kann, gibt es keine Verpflichtung dazu.
Mit dem königlichen Erlass vom 14. März wurde ein allgemeines Verbot eingeführt, auf die Straße zu gehen, außer in bestimmten Ausnahmefällen (wie z.B. zur Arbeit zu gehen, Lebensmittel oder pharmazeutische Produkte zu kaufen, u.a.), aber es wird nicht die Verpflichtung auferlegt, eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich zu führen, weshalb diese bei einer Polizeikontrolle auch nicht verlangt werden kann.
Ebenso heißt es, dass "bei der Bewegung auf öffentlichen Plätzen die von den Gesundheitsbehörden diktierten Empfehlungen und Verpflichtungen eingehalten werden müssen", aber diese sind nicht festgelegt und wir sind nicht verpflichtet, sie zu kennen. Es wird zwangsläufig zu mehr Rechtsunsicherheit kommen, die genährt wird duch das Fehlen konkreter Protokolle für den Ausnahmezustand, durch die Verbreitung von Gerüchten, gefälschten Nachrichten und Hoaxes im Internet und durch den Zustand der allgemeinen Verunsicherung. Verunsicherung und Nervosität, womit ich bei meinem vierten und letzten Punkt angelangt bin.
4. Die Kultur der Bestrafung
Abschließend möchte ich vor der gefährlichen Kultur der Rache und Bestrafung warnen, die in unserer Gesellschaft aufkeimt.
Vor einigen Tagen kursierte in den sozialen Medien ein Video eines jungen Mannes, der von der Polizei in Valladolid verhaftet wurde. Offenbar war er ohne Begründung auf der Straße, was auf einen Mangel an Solidarität seinerseits hinweist. Dies war jedoch nicht der beunruhigendste Aspekt der Bilder: Nach der Verhaftung des jungen Mannes, dessen Haltung absolut friedlich ist, schlägt ihn ein Offizier mehrmals ins Gesicht und nennt ihn ein Arschloch.
Weit davon entfernt, dieses unerträgliche Verhalten eines Polizeibeamten anzuprangern, erhitzten sich die sozialen Medien mit Botschaften, die den Beamten unterstützen. "Gute Arbeit", "das sind die Ohrfeigen, die ihm seine Eltern hätten geben sollen", "so erzieht man Abschaum", "wenn ich da wäre, würde ich ihm noch zwei weitere geben" und "einige Leute verstehen keine andere Sprache" sind eine kleine Auswahl der Tweets, die dem Video folgten. Niemand leugnet den Übergriff der Polizei, stattdessen wird er gefeiert, weil er sich gegen einen "Mistkerl" richtet, einen "unverantwortlichen", der "uns alle in Gefahr bringt" und "uns nicht respektiert" (sic).
Es wird viel Hass erzeugt. Mitten in der Pandemie nimmt die Gesellschaft den Täter nicht als einen Mitbürger wahr, der einen Fehler gemacht hat, der korrigiert werden muss, sondern als einen Feind, als ein Subjekt, das mit allen Mitteln neutralisiert werden muss. Und dies führt zu polizeilichen und gerichtlichen Exzessen, die sicherlich das Recht auf Verteidigung bedrohen und uns den axiologischen Horizont des Strafrechts vergessen lassen, nämlich die soziale Wiedereingliederung derer, die das Gesetz nicht respektiert haben.
Das Recht auf Verteidigung ist die Möglichkeit, uns vor Gericht gegen die gegen uns erhobenen Vorwürfe zu verteidigen, mit vollen Garantien für Gleichbehandlung und Unabhängigkeit (solange andere Rechte respektiert werden, wie wirksamer Rechtsschutz, gerichtliche Unparteilichkeit und die Unschuldsvermutung). Wenn die Verteidigung wirksam war, wird die Sanktion in einem angemessenen Verhältnis zu dem verursachten Schaden stehen. Ohne Verteidigung gibt es keinen fairen Prozess. Wenn wir dieses Recht ausüben, verteidigen wir nicht nur eine bestimmte Person, sondern gleichzeitig die Rechte aller Bürger. Aber wenn unsere Nachbarn die Exzesse unterstützen, öffnen wir die Tür, um alle uns zustehenden rechtlichen Garantien zu beenden.
Hoffen wir, dass diese Angst, Unsicherheit und Nervosität nur vorübergehend ist. Andernfalls steuern wir auf einen Autoritarismus zu, der am Ende alle sozialen und Verfahrensrechte untergraben könnte, für deren Durchsetzung wir so hart gearbeitet haben.
Dieser Artikel wurde ursprünglich auf dem Blog von Rights International Spain veröffentlicht.