Der Gerichtshof der Europäischen Union (CVRIA) hat entschieden, dass Ausländern die Möglichkeit einee gerichtlichen Überprüfung der Entscheidung ein Visum zu verweigern, gewährt werden muss. Das Gericht stützte sich bei seiner Stellungnahme auf den Schengen-Visakodex und die EU-Charta der Grundrechte.
Polnisches Gericht sieht kein Recht auf gerichtliche Überprüfung
Der Fall Soufiane El Hassani v Minister Spraw Zagranicznych betrifft einen marokkanischen Staatsbürger, dem der polnische Konsul in Rabat ein Schengen-Visum verweigert hat. Der Marokkaner wandte sich, unterstützt von Rechtsanwälten des Liberties-Mitglieds Helsinki Foundation for Human Rights, zunächst an das Provinzverwaltungsgericht in Warschau, um eine Klage gegen die Entscheidung einzureichen. Das Gericht wies die Beschwerde zurück und stellte fest, das polnische Recht böte keine Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung einer solchen Entscheidung.
Der Ausländer legte daraufhin beim Obersten Verwaltungsgerichtshof Berufung ein und behauptete, es läge eine Verletzung des Rechts auf gerichtliche Überprüfung, wie es in der EU-Grundrechtecharta garantiert ist, vor. Dieses Gericht hat schließlich von sich aus beim Gerichtshof der Europäischen Union (CVRIA) einen Antrag auf Vorabentscheidung gestellt.
Polens Justizsystem ist unzureichend
In seinem Urteil stellte der CVRIA fest, dass Artikel 47 der Charta jedem das Recht garantiert, dass sein Fall vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht verhandelt wird. Der CVRIA führte weiter aus, dass der Begriff der Unabhängigkeit, der "der Aufgabe der Rechtsprechung innewohnt", vor allem voraussetzt, dass ein Gericht "gegenüber der Behörde, die die angefochtene Entscheidung erlassen hat, als Dritter auftritt".
Polen ist eines der wenigen EU-Länder, das keine Rechtsmittel zur Verfügung gestellt hat, die eine gerichtliche Überprüfung in Fällen von konsularisch ausgestellten Schengen-Visa, ermöglichen würden. Diese Situation führte zu Einwänden der Europäischen Kommission, die in dem Fall in Unterstützung des betroffenen Ausländers intervenierte.
Das Urteil in der Rechtssache C-403/16, Soufiane El Hassani gegen den Außenminister, kann hier eingesehen werden.
Im September 2017 hat auch der Generalanwalt des EuGH in dieser Rechtssache eine Stellungnahme abgegeben.