Das Einwohnermeldeamt von Vilnius musste gerichtlich angewiesen werden, den Nachnahmen einer litauischen Frau, die einen Belgier heiratet mit "W" zu schreiben. Das Gericht erachtete es als diskriminierenden Eingriff in das Privatleben, auf eine andere Schreibweise zu bestehen. Im gegebenen kulturellen und sozialen Kontext, sei es für die Klägerin nicht zumutbar, einen anderen Nachnamen als ihr Ehemann zu tragen. Die vorhandenen Gesetze lassen das nicht zu und müssten demnach angepasst werden. Der Bürgermeister von Vilnius begrüßte das Urteil und die Stadt wird auf eine Berufung verzichten.