Technologie & Rechte

Datenschutz im ÖPNV: Holländisches OV-Chipkaart-System muss überprüft werden

Die niederländische Datenschutzbehörde muss Optionen für Fahrpreisermäßigungen mit anonymen Chipkarten in öffentlichen Verkehrsmitteln prüfen.

by PILP
(Image: Franklin Heijnen)

2014 hat die Niederländische Eisenbahn (Nederlandse Spoorwegen / NS) mit der OV-Kaart eine Smartcard eingeführt. Seitdem ist es nur noch mit der personalisierten OV-Kaart möglich, einen Rabatt, der mit einem Abonnement außerhalb der Stoßzeiten verbunden ist, zu erhalten, was es unmöglich macht anonym mit Rabatt zu reisen.

Michiel Jonker war nicht mit der Maßnahme einverstanden. Er sagt, es sei diskriminierend, weil Reisende, die anonym reisen wollen – ohne private Informationen zu teilen - mehr zahlen müssen. Ihm zufolge steht die obligatorische Verbindung zwischen der personalisierten OV-Chipkaart und dem Rabatt-Abonnement für außerhalb der Spitzenzeiten im Konflikt mit dem Datenschutzgesetz (Wbp).

Jonker legte bereits im Jahr 2014 Beschwerde gegen die Neederlandse Spoorwegen ein, aber der Rechtsstreit ist noch nicht geklärt. Die Schiedsstelle und die Datenschutzbehörde (DPA) verweigern Jonkers Ansprüche. Die DPA sah keinen Grund, eine Untersuchung einzuleiten, woraufhin Jonker vor Gericht ging.

Zu wenig Forschung

Die zentrale Frage für die Richter des Gerichts in Arnheim war, ob ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und eine Verletzung des Rechts frei von Diskriminierung zu sein vorliegt.

Die Datenschutzbehörde teilte mit, sie habe eine explorative Untersuchung zu dem Thema durchgeführt, wonach das Datenschutzgesetz eine rechtliche Grundlage biete für die Verarbeitung von Daten der Reisenden durch die Bahn. Die Bahn trete in eine vertragliche Vereinbarung mit dem Reisenden, die ohne persönliche Daten nicht möglich sei.

Dutch Railways introduced the OV-chipkaart system in 2014. (Image: NiederlandeNet)

Die Niederländische Bahn hat das OV-Chipkaart System im Jahr 2014 eingeführt. (Bild: NiederlandeNet)

In seinem letzten Monat gefällten Urteil entschied das Gericht, die DPA habe nicht alle Optionen ausreichend geprüft. Sie hätte andere, weniger invasive Möglichkeiten prüfen sollen, um Passagierdaten zu registrieren:

Nach Auffassung des Gerichts, gibt es angesichts des fundamentalen Charakters der Frage auf jeden Fall Grund genug, eine Untersuchung im Sinne des Datenschutzgesetzes einzuleiten.

Das Gericht gab Michiel Jonker nur in Bezug auf die Untersuchung, welche die Datenschutzbehörde durchzuführen hat, Recht. Dies bedeutet nicht, dass es nun möglich ist, ein vergünstigtes Abonnement für Off-Peak-Stunden mit einer anonymen OV-chipkaart zu bekommen.

Hier ist das Urteil des Gerichts (auf Niederländisch).
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