Demokratie & Gerechtigkeit

Spanien kämpft immer noch damit, Lücken in seinem Kampf gegen Folter zu füllen

Von Isolationshaft bis Gewalt gegen Frauen, es gibt viele Unzulänglichkeiten in Spaniens Bemühungen zur Bekämpfung der Folter. Der spanische Staat wird sich bald für sein Tun oder eher sein Nichtstun verantworten müssen.

by Rights International Spain

Am Internationalen Tag der Unterstützung für Opfer von Folter, hat Rights International Spain einen Bericht über fortbestehende Herausforderungen bei der Prävention und Beseitigung der Folter in Spanien vorgelegt.

Der Ausschuss wird diesen Bericht berücksichtigen, wenn er die Liste der Fragen vorbereitet, die der spanische Staat bei der bevorstehenden Überprüfung durch den Ausschuss beantworten muss. Einige dieser Herausforderungen sind unten aufgeführt.

Unzureichende Definition

Die Definition von "Folter" im spanischen Strafgesetzbuch stimmt nicht mit der Definition der Folter überein, die durch die Konvention gegen Folter vorgegeben wurde. Darüber hinaus unterscheidet es zwischen schweren Straftaten und Straftaten, die nicht als „schwer“ eingestuft werden, was eine Verletzung des Völkerrechts ist, denn alle Folterhandlungen sollten als schwerwiegende Verstöße angesehen werden.

Einige dieser Verbrechen unterliegen einer Verjährungsfrist, aber nach dem Völkerrecht dürften sie nicht verjähren.

Incommunicado Inhaftierung

Spanien setzt bei Ermittlungen in Zusammenhang mit Straftaten, die als Terrorismus angesehen werden, weiterhin Isolationshaft ein, auch wenn die Verdächtigen zwischen 16 und 18 Jahre alte Minderjährige sind.

Während sie ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wird, hat die Person gegen die ermittelt wird keinen Zugang zu einer Anwätin oder einem Anwalt ihrer Wahl, sondern nur zu solchen, die ihr zur Verfügung gestellt werden und auch Ärzte ihres Vertrauens haben keinen Zugang zu ihr.

Diese Form der Inhaftierung liefert die Person der Gefahr aus, Folter und anderen Formen des Missbrauchs unterworfen zu werden. Aus diesem Grund haben das Komitee gegen Folter und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Spanien aufgefordert, sie abzuschaffen.

Inhaftierung von Migranten

Massendeportationen von Migranten aus Ceuta und Melilla finden weiterhin statt, ohne die individuellen Umstände der einzelnen Fälle zu berücksichtigen, auch die Gefahr, dass Migranten in Marokko oder in ihren Herkunftsländern Missbrauch und Folter ausgesetzt sein könnten spielt keine Rolle.

Das spanische Gesetz schützt diese Praxis trotz der Tatsache, dass sie gegen die Menschenrechte verstößt.

Gewalt gegen Frauen

Die Gesetze, die die geschlechtsspezifische Gewalt ansprechen, sind sehr restriktiv und bieten Frauen, die Opfer von Zwangssterilisationen, Zwangsheiraten, sexuellen Aggressionen und anderen Verbrechen werden, keinen Schutz.

Missbrauch durch die

Polizei

In Spanien gibt es keine unabhängige Einrichtung, die in der Lage wäre, Polizeiaktionen zu überwachen, Fälle anzunehmen und mangelhafte Praktiken zu untersuchen. Auch die Ausbildung der Polizeibeamten und der Richter in Sachen Menschenrechte und Bekämpfung der Folter ist in höchstem Maße mangelhaft.

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