In der Rechtssache Burmych and Others v Ukraine beschließt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 12.143 Fälle gemäß Artikel 37 EMRK von seiner Liste zu streichen. Der Gerichtshof verweist auf sein Piloturteil in Ivanov v Ukriane, in dem es eine Verletzung durch Nichtdurchsetzung innerstaatlicher Entscheidungen in der Ukraine festgestellt hat. In Burmych hält der EGMR fest, dass Fälle vom Typ Iwanow durch allgemeinen Maßnahmen gelöst werden müssen, die die Ukraine unter Aufsicht des Ministerkomitees zur Einhaltung der EMRK ergreifen muss. Ist das noch individuelle Justiz?