Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es die Möglichkeit geben muss, ein drittes Geschlecht auf Geburtsurkunden registrieren zu lassen. Das von Aktivisten als "kleine Revolution" gefeierte Urteil, macht Deutschland zum ersten europäischen Land, das Intersexuellen die Wahl bietet, sich weder als Mann noch als Frau zu identifizieren. Die Regierung muss nun bis Ende 2018 ein Gesetz erlassen, das eine andere Kategorie als männlich oder weiblich vorsieht. Der Fall wurde durch eine als Frau registrierte Person angestrengt, deren Chromosomentest kein eindeutiges Geschlecht bestätigte.